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Kündigungsfristen bei Abonnements: Vollständiges Rechtswissen DACH

«Eine verpasste Frist kostet oft ein ganzes Jahr.»

Kündigungsfristen sind der wichtigste und am häufigsten übersehene Aspekt von Abonnements. Die Konsequenz: Ungewollte Verlängerungen um Monate oder ganze Jahre.

Was ist eine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum vor dem Ende einer Abrechnungsperiode, bis zu dem eine Kündigung eingehen muss, um wirksam zu sein.

Beispiel: Jahresabo, Verlängerung am 1. März, Kündigungsfrist 30 Tage.

→ Kündigung muss spätestens am 29. Januar eingehen.

→ Wer am 1. Februar kündigt, zahlt ein weiteres Jahr.

Typen von Kündigungsfristen:

  • ·Keine Frist (monatlich): Täglich kündbar, Zugang bis Periodenende. Beispiel: Netflix
  • ·Kurze Frist (14-30 Tage): Standard bei Software-Jahresabos
  • ·Mittlere Frist (1-3 Monate): Telekommunikation, Fitnessstudios
  • ·Lange Frist (6+ Monate): Selten, meist bei Geschäftskunden

Rechtslage in der DACH-Region

Schweiz (OR):

Keine gesetzliche Höchstgrenze für Kündigungsfristen. Massgebend sind die AGB des Anbieters. Bei Verbrauchern bietet das UWG gewissen Schutz gegen missbräuchliche Klauseln. Widerrufsrecht: 14 Tage nach Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen.

Deutschland (BGB, TKG):

Seit 2022: Abo-Fallen-Gesetz (§ 309 BGB). Pflicht zum «Kündigungs-Button». Max. 2 Jahre Erstlaufzeit, danach monatlich kündbar. Max. 1 Monat Frist nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Widerrufsrecht: 14 Tage.

Österreich (KSchG):

Ähnlich Deutschland. Konsumentenschutzgesetz schützt vor unangemessenen Klauseln. Automatische Verlängerungen müssen klar kommuniziert werden. Widerrufsrecht: 14 Tage.

Häufige Fragen

Muss ich schriftlich kündigen?

Kommt auf den Anbieter an. Digitale Kündigung über das Kundenkonto reicht meist. Für wichtige Verträge (Versicherung, Telekommunikation) empfiehlt sich eine schriftliche Kündigung per Einschreiben als Beweis.

Was tun wenn die Kündigung nicht anerkannt wird?

Kündigung schriftlich nachweisbar wiederholen (Einschreiben, E-Mail mit Lesebestätigung). Bei Schweizer Anbietern: Konsumentenschutz kontaktieren. Deutschland: Verbraucherzentrale. Österreich: Arbeiterkammer.

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