Sonderkündigung bei Preiserhöhung: Vorlage
Diese Vorlage ist der praktisch wichtigste Weg, vor Ablauf einer Mindestlaufzeit kostenlos aus einem Vertrag auszusteigen. Entscheidend ist ein einziger Satz: der ausdrückliche Bezug auf die Ankündigung. Fehlt er, wird die Kündigung als ordentliche behandelt — mit voller Frist und Restgebühren.
Vorlage als Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
Vorlage
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Pflichtfelder für diese Vorlage
- Vollständiger Name
- Kundennummer
- Datum der Ankündigung
- Datum der Preiserhöhung
Wichtige Hinweise
- Die Frist ist kurz und beginnt mit der Ankündigung, nicht mit dem Wirksamwerden der Erhöhung. Wer erst reagiert, wenn die höhere Rechnung kommt, ist zu spät.
- Ohne den ausdrücklichen Bezug auf die Ankündigung wird die Kündigung als ordentliche behandelt — dann greifen volle Frist und Restgebühren.
- Bestehen Sie auf einer Bestätigung, in der das Wort «ausserordentlich» vorkommt. Eine Bestätigung, die nur von «Kündigung» spricht, lässt offen, wie sie verarbeitet wurde.
- Bei Rufnummernmitnahme nicht selbst kündigen, sondern den neuen Anbieter mit der Portierung beauftragen und ihn auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
- Läuft Ihre Mindestvertragsdauer noch, ist die Lage anders: Die Schweizer Ombudscom hat die Position vertreten, dass Preiserhöhungen während der Mindestvertragsdauer unzulässig sind. Dann können Sie stattdessen der Erhöhung widersprechen und am alten Preis festhalten.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?
Die Frist steht in der Ankündigung und ist kurz — meist wenige Wochen. Sie beginnt mit der Ankündigung, nicht mit dem Wirksamwerden der Erhöhung.
Was, wenn der Anbieter mich nicht auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat?
In Deutschland und Österreich ist der Hinweis bei Telekomverträgen gesetzlich vorgesehen. In der Schweiz hat der Beobachter dokumentiert, dass Anbieter das nicht immer tun — was die Ombudscom kritisiert hat. Berufen Sie sich in diesem Fall ausdrücklich darauf, dass der Hinweis fehlte.
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