AboTracker für Deutschland
Der smarte Abo-Manager für den deutschen Markt. Alle Abonnements in Euro, deutsche Kündigungsfristen, DSGVO-konform — endlich den Überblick behalten.
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Speziell für den deutschen Markt
BGB & TKG
Kündigungsfristen nach deutschem Recht. Seit 2022: Max. 1 Monat nach Mindestlaufzeit. Kündigungs-Button-Pflicht.
Euro-Beträge
Alle Abonnements in Euro. Automatische Hochrechnung auf Jahresbasis. Kostenüberblick auf einen Blick.
DSGVO-konform
Entwickelt nach deutschen und europäischen Datenschutzstandards. Daten in der EU. Kein Tracking.
Alle deutschen Abos im Griff
Telekom, Netflix, Spotify, Amazon Prime, DAZN — alles auf einen Blick.
Kostenlos startenRechtsgrundlagen
- § 312k BGB
- Kündigungsbutton bei online geschlossenen Dauerschuldverhältnissen mit Verbrauchern, in Kraft seit 1. Juli 2022. Nach Absatz 6 ist der Vertrag jederzeit fristlos kündbar, wenn die Schaltfläche fehlt.
- § 309 Nr. 9 BGB
- Begrenzt die Erstlaufzeit in AGB auf zwei Jahre und die Kündigungsfrist auf drei Monate.
- Gesetz für faire Verbraucherverträge
- Seit März 2022 verlängern sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit, kündbar mit einem Monat Frist.
- § 355 BGB
- Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Fernabsatzverträgen. Ohne ordnungsgemässe Belehrung verlängert sich die Frist erheblich.
- § 1922 BGB
- Verträge gehen im Todesfall auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass das auch für Nutzerkonten samt Inhalt gilt.
Was hier nicht gilt
Diese Regeln stammen aus den jeweils anderen DACH-Ländern und werden regelmässig fälschlich auf Deutschland übertragen.
Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug oder Jobverlust
Ein Umzug allein begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Fitnessverträgen kein ausserordentliches Kündigungsrecht — das Nutzungsrisiko trägt das Mitglied. Bei Telekomverträgen kommt es darauf an, ob die Leistung am neuen Ort erbracht werden kann.
Der Kündigungsbutton gilt nicht für Firmenverträge
Die deutsche Vorschrift § 312k BGB betrifft Verbraucherverträge. Wer als Unternehmen abschliesst, kann sich nicht darauf berufen.
Typische Fristen
- Nach Erstlaufzeit
- Ein Monat, zu jedem Zeitpunkt. Gilt für Verträge ab dem 1. März 2022.
- Erstlaufzeit in AGB
- In Deutschland höchstens zwei Jahre (§ 309 Nr. 9 BGB). In der Schweiz und Österreich gibt es keine solche Obergrenze.
- Widerruf bei Online-Abschluss
- 14 Tage ab Vertragsschluss beziehungsweise ab ordnungsgemässer Belehrung.
- Fehlender Kündigungsbutton
- Keine — der Vertrag ist jederzeit fristlos kündbar.
Angaben nach den jeweiligen Anbieterangaben. Massgeblich ist immer der eigene Vertrag — prüfen Sie den konkreten Termin im Kundenkonto.
Anbieter in Deutschland
Passende Antworten
- Was ist der Kündigungsbutton und wo gilt er?
- Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung?
- Warum sind Kündigungsfristen in der Schweiz länger als in Deutschland?
Wohin bei Streit
- Bundesnetzagentur
- Telekommunikation, Post, Energie.
- Verbraucherzentralen
- Allgemeine Verbraucherfragen, Beratung und Musterschreiben.
Häufige Fragen
Was ist, wenn der Kündigungsbutton fehlt?
Dann ist der Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Frist kündbar. Machen Sie vorher einen datierten Screenshot der Seiten, auf denen die Schaltfläche fehlt — ohne Dokumentation ist die Berufung darauf schwer zu führen.
Verlängert sich mein Vertrag noch um ein Jahr?
Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 nicht mehr. Sie laufen nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und sind mit einem Monat Frist kündbar.
Gelten diese Regeln auch für meinen Schweizer Anbieter?
Nein. § 312k und § 309 Nr. 9 BGB sind deutsches Recht. Bei einem Vertrag, der Schweizer Recht unterstellt ist, greifen sie nicht — dort sind 60 Tage Frist der Normalfall.
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.