Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 kündigen: Vorlage (Deutschland)
Für deutsche Telekomverträge gilt seit März 2022 eine erheblich verbraucherfreundlichere Regelung als in der Schweiz: Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein Jahr, sondern läuft unbefristet mit einem Monat Kündigungsfrist weiter. Bei online geschlossenen Verträgen muss zusätzlich ein Kündigungsbutton bereitstehen.
Vorlage als Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
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Wichtige Hinweise
- Prüfen Sie zuerst, ob die Erstlaufzeit abgelaufen ist. Danach genügt eine Frist von einem Monat zu jedem Zeitpunkt.
- Der Kündigungsbutton im Kundenkonto ist bei online geschlossenen Verträgen gesetzlich vorgeschrieben und erzeugt automatisch eine Bestätigung — er ist deshalb meist der einfachere Weg als dieser Brief.
- Eine Gerätefinanzierung ist ein eigener Vertrag und läuft nach der Tarifkündigung weiter. Deshalb enthält die Vorlage die entsprechende Frage.
- Bei Rufnummernmitnahme nicht selbst kündigen, sondern den neuen Anbieter mit der Portierung beauftragen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch um ein Jahr?
Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, nicht mehr. Sie laufen nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und sind mit einem Monat Frist kündbar.
Gilt das auch für meinen Schweizer Vertrag?
Nein. § 309 Nr. 9 BGB ist deutsches Recht. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Obergrenze für Kündigungsfristen — dort sind 60 Tage der Normalfall.
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