Vertrag im Todesfall auflösen: Vorlage
Ein Todesfall beendet einen Vertrag nicht automatisch — er geht auf den Nachlass über. In der Praxis lösen Anbieter solche Verträge bei Vorlage einer Todesurkunde jedoch auf, ohne auf der vollen Frist zu bestehen. Diese Vorlage verlangt das ausdrücklich, statt es zu hoffen.
Vorlage als Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
Vorlage
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Pflichtfelder für diese Vorlage
- Name der verstorbenen Person
- Todesdatum
- Kundennummer
- Kopie der Todesurkunde
- Verhältnis zur verstorbenen Person
Wichtige Hinweise
- Legen Sie immer eine Kopie der Todesurkunde bei. Ohne dieses Dokument wird der Fall in der Regel nicht bearbeitet.
- Besorgen Sie mehrere beglaubigte Kopien auf einmal — bei fünf bis fünfzehn Verträgen brauchen Sie sie mehrfach.
- Die Frage nach der Vertragsübernahme ist bewusst enthalten: Bei Familientarifen und erhaltenswerten Rufnummern ist die Übernahme oft die bessere Lösung.
- Offene Geräteraten erlöschen nicht mit dem Todesfall — sie sind Verbindlichkeiten des Nachlasses.
- Für Handlungen über die blosse Auflösung hinaus kann eine Erbenbescheinigung (CH), ein Erbschein (DE) oder eine Einantwortungsurkunde (AT) verlangt werden.
Häufige Fragen
Muss ich einen Erbschein beilegen?
Für die blosse Auflösung genügt in der Praxis die Todesurkunde. Für eine Vertragsübernahme, eine Guthabenauszahlung oder einen Kontozugriff verlangen Anbieter in der Regel eine Erbenbescheinigung, einen Erbschein oder eine Einantwortungsurkunde.
Was ist mit offenen Geräteraten?
Sie werden in der Regel fällig und gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Todesfall lässt sie nicht erlöschen. Fragen Sie den Betrag ausdrücklich ab — diese Vorlage enthält die entsprechende Frage.
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