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Sonderfälle

Vertrag im Todesfall auflösen: Vorlage

Ein Todesfall beendet einen Vertrag nicht automatisch — er geht auf den Nachlass über. In der Praxis lösen Anbieter solche Verträge bei Vorlage einer Todesurkunde jedoch auf, ohne auf der vollen Frist zu bestehen. Diese Vorlage verlangt das ausdrücklich, statt es zu hoffen.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Vorlage als Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Vorlage

[DEIN VOLLSTÄNDIGER NAME] [DEINE STRASSE UND HAUSNUMMER] [DEINE PLZ UND ORT] [DEINE E-MAIL-ADRESSE] [ORT], [DATUM] [NAME DES ANBIETERS] [ADRESSE DES ANBIETERS] Einschreiben Betreff: Auflösung des Vertrags wegen Todesfalls – Kundennummer [KUNDENNUMMER DER VERSTORBENEN PERSON] Sehr geehrte Damen und Herren hiermit teile ich Ihnen mit, dass [NAME DER VERSTORBENEN PERSON] am [TODESDATUM] verstorben ist. Eine Kopie der Todesurkunde liegt diesem Schreiben bei. Ich bitte Sie, den folgenden Vertrag mit Wirkung zum Todesdatum aufzulösen: - Kundennummer: [KUNDENNUMMER DER VERSTORBENEN PERSON] - Vertrags- oder Rufnummer: [VERTRAGS- ODER RUFNUMMER] - Abo-Bezeichnung: [ABO-BEZEICHNUNG] Ich bitte Sie ausdrücklich, von der Anwendung der ordentlichen Kündigungsfrist abzusehen und den Vertrag per Todesdatum zu beenden. Bitte teilen Sie mir zudem mit: 1. ob noch offene Forderungen bestehen und in welcher Höhe, 2. welche Leihgeräte bis wann zurückzusenden sind, 3. ob eine Übernahme des Vertrags durch einen Angehörigen möglich wäre. Mein Verhältnis zur verstorbenen Person: [VERHÄLTNIS, z. B. «Ehepartnerin», «Sohn»] Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Auflösung. Freundliche Grüsse [DEIN VOLLSTÄNDIGER NAME]

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  1. Name der verstorbenen Person
  2. Todesdatum
  3. Kundennummer
  4. Kopie der Todesurkunde
  5. Verhältnis zur verstorbenen Person

Wichtige Hinweise

  • Legen Sie immer eine Kopie der Todesurkunde bei. Ohne dieses Dokument wird der Fall in der Regel nicht bearbeitet.
  • Besorgen Sie mehrere beglaubigte Kopien auf einmal — bei fünf bis fünfzehn Verträgen brauchen Sie sie mehrfach.
  • Die Frage nach der Vertragsübernahme ist bewusst enthalten: Bei Familientarifen und erhaltenswerten Rufnummern ist die Übernahme oft die bessere Lösung.
  • Offene Geräteraten erlöschen nicht mit dem Todesfall — sie sind Verbindlichkeiten des Nachlasses.
  • Für Handlungen über die blosse Auflösung hinaus kann eine Erbenbescheinigung (CH), ein Erbschein (DE) oder eine Einantwortungsurkunde (AT) verlangt werden.

Häufige Fragen

Muss ich einen Erbschein beilegen?

Für die blosse Auflösung genügt in der Praxis die Todesurkunde. Für eine Vertragsübernahme, eine Guthabenauszahlung oder einen Kontozugriff verlangen Anbieter in der Regel eine Erbenbescheinigung, einen Erbschein oder eine Einantwortungsurkunde.

Was ist mit offenen Geräteraten?

Sie werden in der Regel fällig und gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Todesfall lässt sie nicht erlöschen. Fragen Sie den Betrag ausdrücklich ab — diese Vorlage enthält die entsprechende Frage.

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