Sonderkündigung wegen Preiserhöhung
Für den Fall, dass ein Anbieter eine Preisänderung mitgeteilt hat. Viele Verträge sehen dafür ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist vor — die Vorlage nimmt ausdrücklich darauf Bezug.
Vorlage als Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
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- Alter und neuer Preis
Wichtige Hinweise
- Prüfen Sie zuerst, ob es sich um eine echte Preiserhöhung handelt oder um das Auslaufen eines befristeten Einstiegspreises. Letzteres ist vertragsgemäss und löst in der Regel kein Sonderkündigungsrecht aus.
- Die Frist für die Sonderkündigung ist meist kurz und knüpft an den Zugang der Mitteilung an, nicht an das Wirksamwerden der Erhöhung. Sie steht in der Mitteilung selbst.
- Bewahren Sie die Mitteilung über die Preisänderung auf. Sie ist die Grundlage des Sonderkündigungsrechts — ohne sie lässt sich die Frist nicht belegen.
- Die Bitte um Bestätigung, dass bis zum Vertragsende der alte Preis gilt, ist kein Formalismus: Bei manchen Anbietern wird der neue Preis sonst auch für die Restlaufzeit abgerechnet.
- Preiserhöhungsmitteilungen kommen häufig per E-Mail mit unauffälligem Betreff. Prüfen Sie auch den Spam-Ordner, wenn eine Erhöhung überraschend auf der Abrechnung erscheint.
Häufige Fragen
Habe ich bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Nicht automatisch. Es ergibt sich aus dem Vertrag, den AGB oder sektorspezifischen Regelungen. Viele Anbieter räumen es freiwillig ein und weisen in der Mitteilung darauf hin — dort steht auch die Frist.
Was, wenn nur eine Aktion ausgelaufen ist?
Dann liegt keine Preisänderung vor, sondern der vertragsgemässe Übergang auf den regulären Tarif. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dabei in der Regel nicht — es bleibt die ordentliche Kündigung.
Bis wann muss ich reagieren?
Die Frist knüpft meist an den Zugang der Mitteilung an, nicht an das Wirksamwerden der Erhöhung, und ist häufig deutlich kürzer als die reguläre Kündigungsfrist. Sie steht in der Mitteilung.
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