Widerruf innerhalb von 14 Tagen: Vorlage (DE und AT)
Widerruf ist nicht dasselbe wie Kündigung: Beim Widerruf wird der Vertrag rückwirkend beseitigt, bei der Kündigung endet er für die Zukunft. Wer innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss handelt, sollte widerrufen statt zu kündigen — die Rechtsfolge ist deutlich günstiger. Wichtig: In der Schweiz besteht dieses Recht bei Online-Abschlüssen nicht.
Vorlage als Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
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Wichtige Hinweise
- Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss beziehungsweise ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Wurde nicht ordnungsgemäss belehrt, verlängert sie sich erheblich.
- Widerruf ist günstiger als Kündigung: Der Vertrag wird rückwirkend beseitigt, nicht nur für die Zukunft beendet.
- Wenn Sie die Leistung bereits genutzt haben und dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, kann ein Wertersatz anfallen.
- In Österreich heisst dasselbe Recht «Rücktritt» und beruht auf dem FAGG. Die Vorlage funktioniert in beiden Ländern; ersetzen Sie «widerrufe» durch «trete zurück vom», wenn Sie die österreichische Terminologie bevorzugen.
- In der Schweiz besteht bei Online-Abschlüssen KEIN allgemeines Widerrufsrecht. Diese Vorlage ist dort in aller Regel nicht anwendbar.
Häufige Fragen
Habe ich in der Schweiz auch 14 Tage Widerrufsrecht?
Bei online abgeschlossenen Verträgen in aller Regel nicht. Das ist der wichtigste Unterschied zwischen der Schweiz und den beiden EU-Ländern. Art. 40a ff. OR sieht ein Widerrufsrecht nur für bestimmte Vertriebsformen vor — Online-Bestellungen gehören nicht dazu.
Widerruf oder Kündigung — was ist innerhalb von 14 Tagen besser?
Der Widerruf beseitigt den Vertrag rückwirkend — Sie werden so gestellt, als wäre er nie geschlossen worden. Die Kündigung beendet ihn für die Zukunft. Innerhalb der Widerrufsfrist ist der Widerruf deshalb fast immer die bessere Wahl.
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