Swisscom im Todesfall
«Ein Anruf, ein Dokument — und die Frist spielt meistens keine Rolle mehr.»
Nach einem Todesfall müssen laufende Telekomverträge aufgelöst oder übernommen werden. Swisscom behandelt diese Fälle ausserhalb des normalen Kündigungsprozesses: Die reguläre Frist von 60 Tagen wird in der Praxis nicht als Hürde durchgesetzt, wenn eine Todesurkunde vorliegt. Diese Seite beschreibt den Ablauf und ersetzt keine Rechtsberatung zum Erbgang.
Preise und Konditionen nach Anbieterangaben. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
Preise
Richtwerte ohne Gewähr — bitte vor dem Abschluss beim Anbieter prüfen. Preise unterscheiden sich zudem je nach Land.
Meldung
- Die Meldung selbst ist kostenlos
- Offene Rechnungen und Geräteraten bleiben Teil des Nachlasses
⏱ Kündigungsfrist & Kündigung
Kündigungsfrist
Bei Vorlage einer Todesurkunde wird die reguläre Frist von 60 Tagen in der Regel nicht durchgesetzt.
Wie kündigen?
Telefon 0800 800 800 oder schriftlich mit Kopie der Todesurkunde an Swisscom (Schweiz) AG, Kundenservice, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Swisscom im Todesfall kündigen — Schritt für Schritt
Todesurkunde oder amtliche Todesbescheinigung bereitlegen — ohne dieses Dokument wird der Fall nicht bearbeitet
Kundennummer aus einer Rechnung oder aus My Swisscom heraussuchen
Swisscom unter 0800 800 800 anrufen und den Todesfall melden, oder schriftlich mit Kopie der Urkunde einreichen
Entscheiden, welche Verträge aufgelöst und welche übernommen werden sollen — bei Familienrabatten kann die Auflösung eines Vertrags die übrigen verteuern
Bei Übernahme: Die übernehmende Person muss dem Vertrag ausdrücklich zustimmen
Leihgeräte wie Router und TV-Box zurücksenden
Schriftliche Bestätigung der Auflösung zu den Nachlassunterlagen legen
Vorteile
- Eigener Prozess ausserhalb der Standardkündigung
- Übernahme des Vertrags durch Angehörige möglich
Nachteile
- Offene Geräteraten gehören zum Nachlass und werden fällig
- Ohne Todesurkunde keine Bearbeitung
- Bei mehreren Produkten muss jedes einzeln geklärt werden
Häufige Fragen zu Swisscom im Todesfall
Wer darf einen Todesfall bei Swisscom melden?
In der Praxis nehmen Anbieter die Meldung von nahen Angehörigen entgegen, sofern eine Todesurkunde vorliegt. Für Handlungen, die über die Auflösung hinausgehen — etwa die Übernahme eines Vertrags oder die Verfügung über ein Guthaben — kann eine Erbenbescheinigung verlangt werden.
Gilt die 60-Tage-Frist auch im Todesfall?
Formal ist der Todesfall kein gesetzlicher Kündigungsgrund im Telekomvertrag. In der Praxis lösen die Schweizer Anbieter Verträge bei Vorlage einer Todesurkunde jedoch ohne Beharren auf der vollen Frist auf. Verlangen Sie die Auflösung ausdrücklich per Todesdatum und lassen Sie sich das bestätigen.
Was passiert mit offenen Geräteraten?
Offene Raten aus einem Gerätekauf sind eine Verbindlichkeit des Nachlasses und werden in der Regel fällig. Sie erlöschen nicht mit dem Todesfall.
Kann ein Angehöriger den Vertrag übernehmen?
Ja, eine Vertragsübernahme ist bei allen Schweizer Anbietern möglich. Sie ist oft die bessere Wahl als eine Kündigung, wenn die Rufnummer erhalten bleiben soll oder wenn der Vertrag Teil eines Familienrabatts ist.
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- 1. Abo erfassen. Tippe „Swisscom im Todesfall" in AboTracker ein — Tarif, Preis und Abrechnungsintervall werden aus der Anbieterbibliothek vorausgefüllt.
- 2. Jahreskosten sehen. Aus dem Monatsbetrag wird automatisch die Jahressumme. Zusammen mit deinen übrigen Abos ergibt das die Zahl, die die meisten unterschätzen.
- 3. Verlängerung im Blick. Laufzeit und Kündigungsfrist stehen am Abo. Im Kalender siehst du, was als Nächstes fällig wird — automatische E-Mail-Erinnerungen gibt es ab dem Plus-Plan.
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