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Swisscom im Todesfall kündigen — die vollständige Anleitung

Swisscom im Todesfall Abo kündigen — so geht es richtig. Kündigungsfrist berechnen, Kündigung formulieren, Bestätigung erhalten. Für Schweiz und Deutschland.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Kündigungswege nach Anbieterangaben. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Kündigungsfrist beachten

Bei Vorlage einer Todesurkunde wird die reguläre Frist von 60 Tagen in der Regel nicht durchgesetzt.

Swisscom im Todesfall kündigen — Schritt für Schritt

1

Todesurkunde oder amtliche Todesbescheinigung bereitlegen — ohne dieses Dokument wird der Fall nicht bearbeitet

2

Kundennummer aus einer Rechnung oder aus My Swisscom heraussuchen

3

Swisscom unter 0800 800 800 anrufen und den Todesfall melden, oder schriftlich mit Kopie der Urkunde einreichen

4

Entscheiden, welche Verträge aufgelöst und welche übernommen werden sollen — bei Familienrabatten kann die Auflösung eines Vertrags die übrigen verteuern

5

Bei Übernahme: Die übernehmende Person muss dem Vertrag ausdrücklich zustimmen

6

Leihgeräte wie Router und TV-Box zurücksenden

7

Schriftliche Bestätigung der Auflösung zu den Nachlassunterlagen legen

Tipp: Immer die Kündigungsbestätigung per E-Mail aufbewahren!

Häufige Fragen zur Kündigung

Wer darf einen Todesfall bei Swisscom melden?

In der Praxis nehmen Anbieter die Meldung von nahen Angehörigen entgegen, sofern eine Todesurkunde vorliegt. Für Handlungen, die über die Auflösung hinausgehen — etwa die Übernahme eines Vertrags oder die Verfügung über ein Guthaben — kann eine Erbenbescheinigung verlangt werden.

Gilt die 60-Tage-Frist auch im Todesfall?

Formal ist der Todesfall kein gesetzlicher Kündigungsgrund im Telekomvertrag. In der Praxis lösen die Schweizer Anbieter Verträge bei Vorlage einer Todesurkunde jedoch ohne Beharren auf der vollen Frist auf. Verlangen Sie die Auflösung ausdrücklich per Todesdatum und lassen Sie sich das bestätigen.

Was passiert mit offenen Geräteraten?

Offene Raten aus einem Gerätekauf sind eine Verbindlichkeit des Nachlasses und werden in der Regel fällig. Sie erlöschen nicht mit dem Todesfall.

Kann ein Angehöriger den Vertrag übernehmen?

Ja, eine Vertragsübernahme ist bei allen Schweizer Anbietern möglich. Sie ist oft die bessere Wahl als eine Kündigung, wenn die Rufnummer erhalten bleiben soll oder wenn der Vertrag Teil eines Familienrabatts ist.

Mehr Infos zu Swisscom im Todesfall — Preise, Pläne und Alternativen:

Swisscom im Todesfall Übersicht

Falls etwas schiefgeht

Für den Fall, dass die Kündigung nicht wie erwartet verarbeitet wird — mit dem Vorgehen in drei Stufen und der je nach Land zuständigen Schlichtungsstelle.

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