Der Anbieter reagiert nicht auf meine Kündigung
Rechtsstand nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
Zuerst prüfen
Ein erheblicher Teil dieser Fälle klärt sich hier — bevor irgendetwas eskaliert werden muss.
- Wie lange ist es her? Zwei Wochen sind bei vielen Anbietern normale Bearbeitungszeit.
- Haben Sie an die richtige Stelle gekündigt? Die allgemeine Kontaktadresse ist oft nicht die Kündigungsadresse.
- Enthielt die Kündigung Ihre Kundennummer? Fehlt sie, wird die Kündigung häufig gar nicht zugeordnet.
- Prüfen Sie den Spam-Ordner und das Kundenkonto — Bestätigungen landen oft dort statt im Posteingang.
Vorgehen in drei Stufen
- 1
Schriftlich nachfassen mit Frist
Beziehen Sie sich auf die ursprüngliche Kündigung mit Datum und Weg. Verlangen Sie eine Bestätigung mit dem genauen Vertragsende innert zehn bis vierzehn Tagen. Der wichtigste Satz: dass dieses Schreiben ersatzweise als erneute Kündigungserklärung gilt, falls die erste nicht erfasst wurde. Damit läuft die Frist in jedem Fall.
- 2
Zahlung unter Vorbehalt und Fristsetzung wiederholen
Stellen Sie die Zahlung nicht ein — das verschlechtert Ihre Position, selbst wenn Sie in der Sache recht haben. Zahlen Sie ausdrücklich «unter Vorbehalt der Rückforderung» und halten Sie das schriftlich fest. Setzen Sie gleichzeitig eine letzte Frist und kündigen Sie die Schlichtungsstelle an.
- 3
Schlichtungsstelle einschalten
Nach zwei erfolglosen schriftlichen Aufforderungen ist die Selbsthilfe am Ende. Für das Verfahren brauchen Sie die Kündigung, den Zustellnachweis, den gesamten Schriftwechsel und die Rechnungen — deshalb ist die schriftliche Führung von Anfang an wichtig.
Was hier nicht hilft
Wiederholt anrufen
Telefonate lassen sich später nicht vorlegen. Wenn Sie anrufen, notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen und fassen Sie danach schriftlich nach.
Die Zahlung einstellen
Führt zu Mahnungen und Verzugszinsen. Zahlen unter Vorbehalt erhält Ihre Position, ohne Ihnen zu schaden.
Öffentlich Druck machen
Kann im Einzelfall wirken, ersetzt aber keinen Nachweis. Für ein Schlichtungsverfahren zählt der Schriftwechsel, nicht die Reichweite.
Rechtslage nach Land
Schweiz
OR / revDSGEine Kündigung wird mit Zugang wirksam, unabhängig davon, ob der Anbieter sie bestätigt. Entscheidend ist deshalb der Nachweis des Zugangs. Bei Telekomverträgen ist die Ombudscom zuständig.
Deutschland
BGB / DSGVOAuch hier wird die Kündigung mit Zugang wirksam. Bei online geschlossenen Verträgen erzeugt der Kündigungsbutton nach § 312k BGB automatisch eine Bestätigung in Textform — fehlt der Button, ist der Vertrag nach Absatz 6 jederzeit fristlos kündbar.
Österreich
ABGB / KSchG / FAGGDie Kündigung wird mit Zugang wirksam. Einen dem deutschen Kündigungsbutton entsprechenden Anspruch auf eine automatische Bestätigung gibt es nicht.
Wer in Stufe 3 zuständig ist
- Schweiz
- Bei Telekommunikationsverträgen ist die Schlichtungsstelle Ombudscom zuständig. Bei anderen Verträgen die Stiftung für Konsumentenschutz oder das Konsumentenforum.
- Deutschland
- Bei Telekommunikation die Bundesnetzagentur, allgemein die Verbraucherzentralen. Für Online-Verträge bestehen zusätzlich aussergerichtliche Schlichtungsstellen.
- Österreich
- Bei Telekommunikation die Schlichtungsstelle der RTR, allgemein der Verein für Konsumenteninformation oder die Arbeiterkammer.
Häufige Fragen
Ist meine Kündigung wirksam, auch ohne Bestätigung?
Ja, sofern sie zugegangen ist. Die Bestätigung ist ein Nachweis, keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Deshalb ist der Nachweis des Zugangs — Einschreiben, gesendete E-Mail, Screenshot der Bestätigungsseite — das eigentlich Wichtige.
Wie lange soll ich warten?
Zwei Wochen sind normale Bearbeitungszeit. Danach schriftlich nachfassen mit einer Frist von zehn bis vierzehn Tagen.
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.
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