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Es wurde trotz Kündigung weiter abgebucht

Prüfen Sie zuerst, ob die Belastung die letzte reguläre Periode betrifft — bei Kündigung zum Periodenende ist eine weitere Abbuchung meist korrekt. Ist sie es nicht, buchen Sie bei SEPA-Lastschrift innert acht Wochen zurück und fordern Sie den Anbieter schriftlich mit Frist zur Bestätigung auf.
Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsstand nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Zuerst prüfen

Ein erheblicher Teil dieser Fälle klärt sich hier — bevor irgendetwas eskaliert werden muss.

  • Betrifft die Abbuchung noch die laufende, bereits bezahlte Periode? Dann ist sie in der Regel korrekt — der Zugang läuft bis Periodenende weiter.
  • Wann genau ist Ihre Kündigung eingegangen? Massgeblich ist der Eingang beim Anbieter, nicht das Datum auf dem Schreiben.
  • Haben Sie beim richtigen Adressaten gekündigt? Bei App-Store-Abos ist Apple beziehungsweise Google der Abrechnungspartner, nicht der App-Anbieter.
  • Liegt eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Enddatum vor? Ohne sie ist unklar, ob die Kündigung überhaupt erfasst wurde.

Vorgehen in drei Stufen

  1. 1

    Die Belastung stoppen

    Bei SEPA-Lastschrift in der EU ist eine Rückbuchung innert acht Wochen ohne Angabe von Gründen möglich; bei einer nicht autorisierten Lastschrift verlängert sich die Frist erheblich. Bei Kreditkarte leiten Sie über den Kartenherausgeber ein Rückbuchungsverfahren ein — dafür brauchen Sie den Nachweis Ihrer Kündigung. Wichtig: Die Zahlung zu stoppen beendet den Vertrag nicht.

  2. 2

    Schriftlich auffordern, mit Frist

    Fordern Sie den Anbieter schriftlich auf, die Kündigung zu bestätigen und den Betrag zu erstatten — mit einer konkreten Frist von zehn bis vierzehn Tagen. Nennen Sie Datum und Weg Ihrer Kündigung und legen Sie den Nachweis bei. Ein erheblicher Teil der Fälle klärt sich hier, weil es sich um einen Erfassungsfehler handelt.

    Kündigung nachweisen: was zählt
  3. 3

    Schlichtungsstelle einschalten

    Bleibt der Anbieter untätig oder bestreitet die Kündigung, ist die Selbsthilfe am Ende. Die zuständige Stelle hängt vom Land und vom Vertragstyp ab. Halten Sie bereit: die Kündigung, den Nachweis über deren Zugang, den Schriftwechsel danach und die Rechnungen.

Was hier nicht hilft

  • Die Karte sperren

    Der Vertrag läuft weiter, die Forderung bleibt bestehen, und die Mahnung kommt trotzdem — nur zusätzlich mit Gebühren.

  • Die Zahlung einfach einstellen

    Führt zu Verzugszinsen und im schlechtesten Fall zu einem Inkasso- oder Betreibungsverfahren. Zahlen Sie strittige Beträge ausdrücklich «unter Vorbehalt der Rückforderung».

  • Nur telefonisch reklamieren

    Ein Telefonat lässt sich in einem Schlichtungsverfahren nicht vorlegen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen und fassen Sie schriftlich nach.

Rechtslage nach Land

Schweiz

OR / revDSG

Eine gescheiterte oder zurückgebuchte Zahlung beendet den Vertrag nicht; die Forderung bleibt bestehen. Bei Telekommunikationsverträgen ist die Schlichtungsstelle Ombudscom zuständig, deren Verfahren für Konsumentinnen und Konsumenten kostengünstig ist.

Deutschland

BGB / DSGVO

Bei SEPA-Lastschrift besteht ein Erstattungsanspruch von acht Wochen ohne Angabe von Gründen. Für Rücklastschriften können Entgelte anfallen, soweit sie den tatsächlichen Aufwand nicht übersteigen. Zuständig sind Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen.

Österreich

ABGB / KSchG / FAGG

Auch hier gilt die SEPA-Erstattungsfrist von acht Wochen. Eine gescheiterte Zahlung beendet den Vertrag nicht. Zuständig sind die RTR-Schlichtungsstelle sowie VKI und Arbeiterkammer.

Wer in Stufe 3 zuständig ist

Schweiz
Bei Telekommunikationsverträgen ist die Schlichtungsstelle Ombudscom zuständig. Bei anderen Verträgen die Stiftung für Konsumentenschutz oder das Konsumentenforum.
Deutschland
Bei Telekommunikation die Bundesnetzagentur, allgemein die Verbraucherzentralen. Für Online-Verträge bestehen zusätzlich aussergerichtliche Schlichtungsstellen.
Österreich
Bei Telekommunikation die Schlichtungsstelle der RTR, allgemein der Verein für Konsumenteninformation oder die Arbeiterkammer.

Häufige Fragen

Bekomme ich das Geld sicher zurück?

Bei einer SEPA-Lastschrift innert acht Wochen ja, über die Rückbuchung. Ob Sie den Betrag behalten dürfen, hängt davon ab, ob die Kündigung wirksam war — deshalb ist die schriftliche Klärung mit dem Anbieter parallel wichtig.

Wie lange darf der Anbieter für die Antwort brauchen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Setzen Sie deshalb selbst eine von zehn bis vierzehn Tagen und halten Sie fest, dass Sie danach die Schlichtungsstelle einschalten.

Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.

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