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Kosten

Sind Abos steuerlich absetzbar?

Kurz beantwortet

Beruflich genutzte Abonnements sind in allen drei DACH-Ländern grundsätzlich abzugsfähig — als Betriebsausgabe bei Selbstständigen, als Werbungskosten oder Berufsauslagen bei Angestellten. Entscheidend sind der berufliche Nutzungsanteil und ein ordnungsgemässer Beleg. Bei gemischter Nutzung ist eine Aufteilung erforderlich. Rein private Abos sind nicht abzugsfähig. Dies ist keine Steuerberatung.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Der gemeinsame Grundsatz

In allen drei Ländern gilt dieselbe Logik: Aufwendungen, die durch die berufliche oder betriebliche Tätigkeit veranlasst sind, mindern das steuerpflichtige Einkommen. Ein Abonnement ist keine eigene Kategorie — es wird behandelt wie jede andere Ausgabe.

Entscheidend sind zwei Fragen: Wie hoch ist der berufliche Nutzungsanteil? Und: Gibt es einen ordnungsgemässen Beleg?

Was typischerweise in Betracht kommt

  • ·Fachzeitschriften und Fachdatenbanken
  • ·Software und Entwicklungswerkzeuge
  • ·Cloud-Speicher für geschäftliche Daten
  • ·Branchenspezifische Dienste
  • ·Berufsbezogene Weiterbildungsplattformen

Was in aller Regel nicht abzugsfähig ist

Streaming, Musik, Fitness und allgemeine Tageszeitungen gelten als private Lebensführung. Ausnahmen sind eng und müssen begründet werden — bei einem Medienschaffenden kann eine Tageszeitung ein Arbeitsmittel sein, bei den meisten anderen nicht.

Die drei Länder im Vergleich

Schweiz. Selbstständige ziehen geschäftsmässig begründete Aufwendungen ab. Angestellte machen Berufsauslagen geltend; je nach Kanton stehen Pauschalen zur Wahl, neben denen ein Einzelnachweis nur lohnt, wenn er die Pauschale übersteigt. Die kantonalen Regelungen unterscheiden sich erheblich.

Deutschland. Selbstständige setzen Betriebsausgaben an. Angestellte machen Werbungskosten geltend, die sich erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auswirken. Für Arbeitsmittel mit gemischter Nutzung ist eine Aufteilung nach dem beruflichen Anteil erforderlich.

Österreich. Selbstständige setzen Betriebsausgaben an, Angestellte Werbungskosten. Auch hier gilt ein Pauschbetrag, oberhalb dessen sich der Einzelnachweis lohnt.

Was die Buchhaltung tatsächlich braucht

Nicht die Kontobelastung, sondern die Rechnung. Bei vielen digitalen Abos wird die Rechnung nur im Kundenkonto bereitgestellt und nicht per E-Mail versandt — und nach einer Kündigung ist der Zugriff darauf teils eingeschränkt. Laden Sie Rechnungen deshalb laufend herunter, nicht erst am Jahresende.

Bei Abrechnung in Fremdwährung ist der tatsächlich belastete Betrag massgeblich, nicht der Listenpreis. Kartenherausgeber schlagen auf den Umrechnungskurs üblicherweise eine Gebühr auf.

Einordnung

Dieser Text erklärt die Systematik. Für die Beurteilung eines konkreten Falls sind Steuerberatung, Treuhand oder das zuständige Steueramt zuständig. Die kantonale und länderspezifische Praxis unterscheidet sich stärker, als eine allgemeine Darstellung abbilden kann.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

Die Zahl nicht wieder vergessen

Der Rechner zeigt dir eine Momentaufnahme. In AboTracker bleibt sie erhalten, aktualisiert sich mit jedem Abo und erinnert dich vor der nächsten Verlängerung.

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