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Was passiert mit meinen Abos beim Umzug?

Kurz beantwortet

Nichts automatisch. Ein Umzug beendet keinen Vertrag. Ortsgebundene Verträge wie Internet, TV und Fitness müssen umgemeldet oder gekündigt werden; ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nur, wenn der Dienst am neuen Ort gar nicht verfügbar ist. Bei einem Umzug ins Ausland gelten je nach Vertrag eigene Regeln.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Drei Kategorien, drei Behandlungen

Ortsgebunden und umziehbar. Internet, Festnetz, TV. Diese Verträge lassen sich in der Regel an die neue Adresse mitnehmen, sofern der Anbieter dort verfügbar ist. Melden Sie den Umzug frühzeitig — die Umschaltung braucht Vorlauf.

Ortsgebunden und nicht umziehbar. Fitnessstudio, lokale Angebote, regionale Kabelanbieter. Hier hilft nur Kündigung oder Vertragsübernahme.

Ortsunabhängig. Streaming, Software, Mobilfunk. Diese Verträge sind vom Umzug nicht betroffen — nur die Rechnungsadresse ändert sich.

Wann ein Sonderkündigungsrecht besteht

Schweiz. Nur wenn der Dienst am neuen Ort gar nicht verfügbar ist, kommt eine gebührenfreie vorzeitige Kündigung in Betracht. Ist die Verbindung lediglich langsamer oder der Empfang schlechter, trägt nach der Auskunft der Anbieter der Kunde dieses Risiko. Swisscom sucht in solchen Fällen nach eigenen Angaben häufig eine Kulanzlösung.

Deutschland. Bei Telekommunikationsverträgen greifen die Regeln des Telekommunikationsgesetzes, wenn die Leistung am neuen Ort nicht erbracht werden kann. Bei Fitnessverträgen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Umzug allein kein ausserordentliches Kündigungsrecht begründet — das Nutzungsrisiko trägt grundsätzlich das Mitglied. Viele Studios lassen es dennoch aus Kulanz zu.

Österreich. Für Telekomverträge gelten die Regeln des Telekommunikationsgesetzes; ausserdem besteht bei Entgeltänderungen ein Sonderkündigungsrecht, das mit dem Umzug zeitlich zusammenfallen kann.

Reihenfolge, die sich bewährt hat

  1. Acht Wochen vorher: Alle Verträge auflisten und in die drei Kategorien einteilen.
  2. Sechs Wochen vorher: Umzug bei Internet, TV und Festnetz melden. Bei Schweizer Verträgen mit 60 Tagen Frist ist das der letzte sinnvolle Zeitpunkt für eine Kündigung.
  3. Vier Wochen vorher: Nicht umziehbare Verträge kündigen oder übertragen.
  4. Nach dem Umzug: Rechnungsadressen bei allen ortsunabhängigen Abos ändern. Eine nicht zugestellte Rechnung ist der häufigste Auslöser für Mahnungen nach einem Umzug.

Der teuerste Fehler

Zu spät anfangen. Bei einem Schweizer Internetvertrag mit 60 Tagen Frist und laufender Mindestvertragsdauer entscheidet sich zwei Monate vor dem Umzug, ob der Anschluss noch ein Jahr weiterläuft oder nicht.

Umzug ins Ausland

Beim Wegzug aus dem Land gilt kein pauschales Kündigungsrecht. Prüfen Sie jeden Vertrag einzeln. Bei Mobilfunk kann eine Sistierung günstiger sein als eine Kündigung mit Restgebühren — Swisscom erlaubt sie bei Mobile-Abos ausdrücklich für längere Auslandsaufenthalte.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

Vom Lesen zum Überblick

Der schnellste Weg, das hier Gelesene anzuwenden: alle Abos an einem Ort erfassen und die Jahressumme sehen. Zwei Minuten, kostenlos, keine Bankverbindung nötig.

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