Drei Kategorien, drei Behandlungen
Ortsgebunden und umziehbar. Internet, Festnetz, TV. Diese Verträge lassen sich in der Regel an die neue Adresse mitnehmen, sofern der Anbieter dort verfügbar ist. Melden Sie den Umzug frühzeitig — die Umschaltung braucht Vorlauf.
Ortsgebunden und nicht umziehbar. Fitnessstudio, lokale Angebote, regionale Kabelanbieter. Hier hilft nur Kündigung oder Vertragsübernahme.
Ortsunabhängig. Streaming, Software, Mobilfunk. Diese Verträge sind vom Umzug nicht betroffen — nur die Rechnungsadresse ändert sich.
Wann ein Sonderkündigungsrecht besteht
Schweiz. Nur wenn der Dienst am neuen Ort gar nicht verfügbar ist, kommt eine gebührenfreie vorzeitige Kündigung in Betracht. Ist die Verbindung lediglich langsamer oder der Empfang schlechter, trägt nach der Auskunft der Anbieter der Kunde dieses Risiko. Swisscom sucht in solchen Fällen nach eigenen Angaben häufig eine Kulanzlösung.
Deutschland. Bei Telekommunikationsverträgen greifen die Regeln des Telekommunikationsgesetzes, wenn die Leistung am neuen Ort nicht erbracht werden kann. Bei Fitnessverträgen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Umzug allein kein ausserordentliches Kündigungsrecht begründet — das Nutzungsrisiko trägt grundsätzlich das Mitglied. Viele Studios lassen es dennoch aus Kulanz zu.
Österreich. Für Telekomverträge gelten die Regeln des Telekommunikationsgesetzes; ausserdem besteht bei Entgeltänderungen ein Sonderkündigungsrecht, das mit dem Umzug zeitlich zusammenfallen kann.
Reihenfolge, die sich bewährt hat
- Acht Wochen vorher: Alle Verträge auflisten und in die drei Kategorien einteilen.
- Sechs Wochen vorher: Umzug bei Internet, TV und Festnetz melden. Bei Schweizer Verträgen mit 60 Tagen Frist ist das der letzte sinnvolle Zeitpunkt für eine Kündigung.
- Vier Wochen vorher: Nicht umziehbare Verträge kündigen oder übertragen.
- Nach dem Umzug: Rechnungsadressen bei allen ortsunabhängigen Abos ändern. Eine nicht zugestellte Rechnung ist der häufigste Auslöser für Mahnungen nach einem Umzug.
Der teuerste Fehler
Zu spät anfangen. Bei einem Schweizer Internetvertrag mit 60 Tagen Frist und laufender Mindestvertragsdauer entscheidet sich zwei Monate vor dem Umzug, ob der Anschluss noch ein Jahr weiterläuft oder nicht.
Umzug ins Ausland
Beim Wegzug aus dem Land gilt kein pauschales Kündigungsrecht. Prüfen Sie jeden Vertrag einzeln. Bei Mobilfunk kann eine Sistierung günstiger sein als eine Kündigung mit Restgebühren — Swisscom erlaubt sie bei Mobile-Abos ausdrücklich für längere Auslandsaufenthalte.