Die Reihenfolge, die zählt
Exportieren, dann kündigen. Nicht umgekehrt.
Bei vielen Diensten endet der Zugang mit Wirksamwerden der Kündigung — und damit auch der Zugriff auf die eigenen Inhalte. Rechnungen, die für die Buchhaltung gebraucht werden, sind dabei der am häufigsten übersehene Posten.
Was typischerweise betroffen ist
- ·Cloud-Speicher: Dateien über dem kostenlosen Limit werden nach einer Übergangsfrist eingeschränkt oder gelöscht.
- ·Musik und Streaming: Playlists, Merklisten und Wiedergabeverläufe. Sie lassen sich teils exportieren, teils nicht.
- ·Software: erstellte Dokumente in proprietären Formaten. Prüfen Sie, ob ein offener Exportpfad besteht.
- ·Rechnungen: Bei vielen digitalen Diensten liegen sie nur im Kundenkonto und sind nach Kündigung nicht mehr abrufbar.
Die gesetzlichen Ansprüche
EU (Deutschland, Österreich). Die DSGVO gewährt ein Auskunftsrecht (Art. 15) und ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) — Letzteres umfasst die Herausgabe der bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Dazu kommt das Recht auf Löschung (Art. 17).
Schweiz. Das revidierte Datenschutzgesetz sieht ein Auskunftsrecht und ein Recht auf Datenherausgabe beziehungsweise -übertragung vor. Die Ausgestaltung unterscheidet sich in Details von der DSGVO.
Diese Ansprüche sind durchsetzbar, aber langsam. Für den praktischen Fall — «ich kündige nächste Woche» — sind sie kein Ersatz für einen rechtzeitigen Export.
Aufbewahrungspflichten, die dagegenstehen
Ein Anbieter darf und muss bestimmte Daten trotz Löschungsverlangen behalten, insbesondere Rechnungsdaten aus buchhalterischen Aufbewahrungspflichten. Ein vollständiges Löschungsverlangen führt deshalb selten zu einer vollständigen Löschung — und sollte auch nicht dazu führen, solange Sie die Rechnungen selbst noch brauchen könnten.
Praktische Checkliste vor jeder Kündigung
- Rechnungen der letzten Jahre herunterladen
- Inhalte exportieren, die einen Wert haben
- Prüfen, ob ein Export überhaupt angeboten wird — falls nein, manuell sichern
- Erst danach kündigen
- Die Kündigungsbestätigung ausserhalb des Anbieterkontos speichern