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Kündigung

Wie kündige ich Abos einer verstorbenen Person?

Kurz beantwortet

Mit einer Kopie der Todesurkunde und der Kunden- oder Vertragsnummer. Die meisten Anbieter haben dafür einen eigenen Prozess und bestehen nicht auf der regulären Kündigungsfrist. Verlangen Sie die Auflösung ausdrücklich per Todesdatum und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Offene Geräteraten und Rechnungen gehören zum Nachlass und erlöschen nicht.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge

1. Todesurkunde beschaffen. Ohne dieses Dokument bearbeitet kein Anbieter den Fall. Besorgen Sie mehrere beglaubigte Kopien — Sie werden sie mehrfach brauchen.

2. Verträge zusammentragen. Die verlässlichste Quelle sind die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. Jede wiederkehrende Belastung ist ein Hinweis auf ein laufendes Abonnement. Ergänzend: das E-Mail-Postfach nach Rechnungen durchsuchen und den Briefkasten beobachten.

3. Nach Dringlichkeit sortieren. Zuerst die teuren und langfristigen Verträge — Telekommunikation, Versicherungen, Fitness. Danach die kleinen digitalen Abos, die kaum ins Gewicht fallen, aber oft unbemerkt weiterlaufen.

4. Anbieter kontaktieren. Bei den meisten Unternehmen gibt es einen eigenen Prozess für Todesfälle. Swisscom nimmt die Meldung unter 0800 800 800 entgegen oder schriftlich mit Kopie der Todesurkunde.

5. Auflösung per Todesdatum verlangen. Das ist der Punkt, an dem viele zu wenig verlangen. Bitten Sie ausdrücklich um die Auflösung mit Wirkung zum Todesdatum, nicht zum nächsten regulären Kündigungstermin.

6. Bestätigungen sammeln. Jede Auflösung schriftlich bestätigen lassen und zu den Nachlassunterlagen legen.

Was rechtlich gilt

Ein Todesfall ist in keinem DACH-Land ein automatischer Beendigungsgrund für einen Abonnementvertrag. Der Vertrag geht grundsätzlich auf die Erben über. In der Praxis lösen Anbieter solche Verträge bei Vorlage einer Todesurkunde jedoch kulanzweise auf, ohne auf der vollen Frist zu bestehen.

Offene Verbindlichkeiten erlöschen nicht. Geräteraten aus einem Smartphone-Kauf, offene Rechnungen und bereits entstandene Gebühren sind Verbindlichkeiten des Nachlasses.

Wer melden darf

Für die blosse Meldung eines Todesfalls genügt in der Praxis die Todesurkunde. Für Handlungen, die darüber hinausgehen — eine Vertragsübernahme, die Verfügung über ein Guthaben, den Zugriff auf ein Konto — kann eine Erbenbescheinigung (Schweiz) beziehungsweise ein Erbschein (Deutschland) verlangt werden.

Übernehmen statt kündigen

Prüfen Sie bei jedem Vertrag, ob eine Übernahme sinnvoller ist. Das gilt besonders, wenn:

  • ·die Rufnummer erhalten bleiben soll,
  • ·der Vertrag Teil eines Familienrabatts ist und dessen Auflösung die übrigen Verträge verteuert,
  • ·ein Internetanschluss weiterhin im Haushalt gebraucht wird.

Digitale Konten

Abonnements bei Apple, Google, Microsoft und ähnlichen Anbietern laufen über ein Konto, nicht über einen klassischen Vertrag. Diese Anbieter haben eigene Nachlassprozesse, die sich vom Kündigungsprozess unterscheiden und in der Regel länger dauern. Beginnen Sie damit früh.

Dieser Text beschreibt einen praktischen Ablauf und ist keine Rechtsberatung zum Erbrecht.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

Vom Lesen zum Überblick

Der schnellste Weg, das hier Gelesene anzuwenden: alle Abos an einem Ort erfassen und die Jahressumme sehen. Zwei Minuten, kostenlos, keine Bankverbindung nötig.

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