Warum die Kündigung in der App oft nicht wirkt
Bei einem über eine Plattform abgeschlossenen Abo ist der Vertragspartner für die Abrechnung die Plattform. Der Anbieter der App kann das Abo dort nicht beenden — er kann höchstens auf die richtige Stelle verweisen.
Viele Apps tun das auch, aber nicht alle, und der Hinweis wird leicht überlesen. Das Ergebnis ist ein Abo, das man für gekündigt hält und das weiter abgebucht wird.
Wo die Einstellung liegt
Apple: Einstellungen öffnen, oben auf den eigenen Namen tippen, dann "Abonnements". Alternativ über den App Store: Profilbild oben rechts, dann "Abonnements". Dort stehen alle aktiven und die kürzlich abgelaufenen Abos mit Betrag und Verlängerungsdatum.
Google Play: Play Store öffnen, Profilbild oben rechts, "Zahlungen und Abos", dann "Abos".
Beide Listen zeigen mehr, als die meisten erwarten. Sie sind die einzige vollständige Übersicht über die Abos, die auf der Bankabrechnung nur als Sammelposten erscheinen.
Warum das die wichtigste Liste im Haushalt ist
Über eine Plattform abgerechnete Abos werden auf dem Kontoauszug zu einer Buchung zusammengefasst. Ob dahinter zwei oder neun Abos stehen, ist von aussen nicht erkennbar. Weder eine Banking-App noch ein Kontoauszug kann diese Posten auflösen.
Wer eine Abo-Inventur macht und diese beiden Listen nicht öffnet, hat einen systematischen blinden Fleck — unabhängig davon, wie sorgfältig er den Rest prüft.
Was bei der Kündigung passiert
Die Kündigung wirkt zum Ende der bereits bezahlten Periode. Der Zugang bleibt bis dahin bestehen. Eine Kündigung direkt nach der Abbuchung kostet also keinen Nutzungstag und verhindert lediglich die nächste Verlängerung.
Eine anteilige Rückerstattung ist der Regelfall nicht. Erstattungen sind bei beiden Plattformen über ein separates Verfahren möglich, an Voraussetzungen geknüpft und nicht garantiert.
Sonderfall Gerätewechsel
Wer von einem System zum anderen wechselt, lässt Abos regelmässig auf der alten Plattform zurück. Sie laufen weiter, obwohl das Gerät nicht mehr genutzt wird — die Abrechnung hängt am Konto, nicht am Gerät.
Beim Wechsel gehört deshalb beides geprüft: die Liste auf dem alten und die auf dem neuen System.