Ursache 1: falscher Vertragspartner
Der häufigste Fall. Das Abo läuft über eine Plattform, gekündigt wurde beim Anbieter — oder umgekehrt.
Prüfen: Öffnen Sie die Abo-Liste in den Einstellungen Ihres Apple- oder Google-Kontos. Steht das Abo dort noch als aktiv, wurde es dort nicht gekündigt, egal was der Anbieter bestätigt hat.
Dasselbe gilt für über Mobilfunkanbieter, Kabelanbieter oder Bündelangebote abgeschlossene Abos: Der Vertragspartner ist der Wiederverkäufer, nicht der ursprüngliche Dienst.
Ursache 2: die Kündigung kam nicht an
Eine per E-Mail versandte Kündigung belegt den Versand, nicht den Zugang. Ein nicht beantwortetes Kontaktformular belegt gar nichts.
Prüfen: Liegt eine Bestätigung vor, die ein konkretes Vertragsende nennt? Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Kündigungsbestätigung — sie bestätigt nur, dass eine Nachricht eingegangen ist.
Handeln: Kündigung erneut senden, diesmal nachweisbar. In Deutschland über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB, sonst per Einschreiben. Auf die frühere Kündigung ausdrücklich Bezug nehmen und deren Datum nennen — das ist relevant, falls es später um den Beendigungszeitpunkt geht.
Ursache 3: die Kündigung wirkt korrekt, nur später
Kündigungen wirken zum Ende der bezahlten Periode oder zum vereinbarten Vertragsende. Eine Abbuchung nach der Kündigung kann also vollkommen richtig sein.
Prüfen: Welches Vertragsende nennt die Bestätigung? Liegt die Abbuchung davor, ist alles korrekt und es folgt keine weitere.
Bei Verträgen mit Laufzeit kann zwischen Kündigung und Ende mehr als ein Jahr liegen. Das fühlt sich falsch an, ist aber vertragsgemäss.
Reihenfolge des Vorgehens
- Abo-Listen von Apple und Google prüfen — dauert zwei Minuten und klärt die häufigste Ursache.
- Kündigungsbestätigung suchen und das darin genannte Vertragsende ablesen.
- Bei fehlender Bestätigung: nachweisbar erneut kündigen, unter Bezugnahme auf die erste Kündigung.
- Erst danach der Abbuchung widersprechen.
Was Sie nicht tun sollten
Die Zahlung eigenmächtig einstellen oder die Karte sperren. Beides beendet den Vertrag nicht, verhindert nur die Zahlung — mit dem Ergebnis, dass Mahnkosten entstehen und die Sache teurer wird.
Eine Rückbuchung ist ein Zahlungsvorgang, keine Willenserklärung. Gekündigt werden muss zusätzlich und ausdrücklich.