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Zahlung

Kann ich eine Abo-Abbuchung zurückbuchen lassen?

Kurz beantwortet

Bei SEPA-Lastschriften ja, innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen; bei nicht autorisierten Lastschriften innerhalb von dreizehn Monaten. Bei Kartenzahlungen läuft es über ein Reklamationsverfahren beim Kartenherausgeber. Eine Rückbuchung beendet allerdings keinen Vertrag — gekündigt werden muss zusätzlich.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

SEPA-Lastschrift: zwei Fristen

Acht Wochen ab Belastung — bei einer autorisierten Lastschrift, also einer, für die ein gültiges Mandat vorlag. In diesem Zeitraum kann ohne Angabe von Gründen widersprochen werden; die Bank bucht zurück.

Dreizehn Monate — bei einer nicht autorisierten Lastschrift, also ohne gültiges Mandat. Die Frist läuft ab Belastung, setzt aber voraus, dass der Zahler den Vorgang unverzüglich nach Kenntnis anzeigt.

Die zweite Frist ist der relevante Fall bei untergeschobenen Verträgen und bei Abbuchungen von Anbietern, mit denen nie ein Vertrag geschlossen wurde.

Karten: Reklamationsverfahren

Bei Kredit- und Debitkarten gibt es kein Widerspruchsrecht in dieser Form. Stattdessen existiert ein Reklamationsverfahren beim Kartenherausgeber, das an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft ist — etwa dass die Leistung nicht erbracht wurde oder die Belastung unberechtigt war.

Das Verfahren funktioniert, dauert aber länger und verlangt eine Begründung. Die Fristen setzen die Kartenorganisationen; sie sind kürzer, als viele annehmen, weshalb eine unklare Belastung nicht monatelang liegen bleiben sollte.

Der entscheidende Punkt

Eine Rückbuchung ist ein Zahlungsvorgang. Sie sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung besteht.

Besteht der Vertrag fort, holt sich der Anbieter das Geld auf anderem Weg — mit Zahlungsaufforderung, Mahnung und gegebenenfalls Inkasso. Die Rückbuchung hat dann nur Zeit gekostet und zusätzliche Gebühren ausgelöst.

Die Reihenfolge ist deshalb immer: erst kündigen oder das Bestehen des Vertrags schriftlich bestreiten, dann die Zahlungsseite klären.

Wann eine Rückbuchung angemessen ist

  • ·Die Abbuchung erfolgte nach dem bestätigten Vertragsende.
  • ·Der Betrag weicht ohne Grundlage vom vereinbarten ab.
  • ·Es wurde doppelt abgebucht.
  • ·Es besteht kein Vertrag mit dem abbuchenden Unternehmen.

Wann sie es nicht ist

  • ·Das Abo wurde vergessen, ist aber wirksam abgeschlossen.
  • ·Die Testphase ist ausgelaufen und der reguläre Preis wurde berechnet.
  • ·Eine angekündigte Preiserhöhung wurde umgesetzt.

In diesen Fällen besteht die Forderung. Eine Rückbuchung schafft dann nur einen zusätzlichen Vorgang, dessen Ausgang absehbar ist.

Praktischer Hinweis

Notieren Sie bei jeder Reklamation Datum und Inhalt. Falls es zu einem Mahnverfahren kommt, ist die dokumentierte Kommunikation die Grundlage Ihrer Position — nicht die Erinnerung daran, was telefonisch besprochen wurde.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

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