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Recht

Was tun bei einem Abo, das ich nie abgeschlossen habe?

Kurz beantwortet

Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und bestreiten Sie ausdrücklich, dass ein Vertrag zustande gekommen ist — kündigen Sie nicht, denn eine Kündigung setzt einen Vertrag voraus. Lassen Sie die Lastschrift zurückbuchen und widerrufen Sie das Mandat. Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz auf.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Der wichtigste Punkt zuerst: nicht kündigen

Eine Kündigung setzt voraus, dass ein Vertrag besteht. Wer kündigt, bestätigt damit im Ergebnis das, was er eigentlich bestreiten will.

Die richtige Erklärung lautet nicht "ich kündige", sondern: "Ein Vertrag ist zwischen uns nicht zustande gekommen. Ich widerspreche der Forderung."

Schritt 1: schriftlich widersprechen

Kurz, sachlich, nachweisbar. Inhalt:

  • ·Bezug auf die konkrete Forderung mit Datum und Betrag
  • ·Ausdrückliche Erklärung, dass kein Vertrag geschlossen wurde
  • ·Aufforderung, die Abbuchungen einzustellen und die Forderung nicht weiterzuverfolgen
  • ·Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen für den behaupteten Vertragsschluss
  • ·Fristsetzung, etwa vierzehn Tage

Der vierte Punkt ist wirksam: Wer einen Vertragsschluss behauptet, muss ihn im Streitfall belegen können.

Vorsorglich kann ergänzt werden: "Rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe und kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Damit ist der Fall abgedeckt, dass doch ein Vertrag zustande kam.

Schritt 2: die Zahlungsseite

Bei SEPA-Lastschriften ohne gültiges Mandat besteht eine deutlich längere Widerspruchsfrist als bei autorisierten Lastschriften — dreizehn Monate ab Belastung, wobei der Vorgang unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen ist.

Zusätzlich sollte das Mandat bei der Bank gesperrt werden, damit keine weiteren Abbuchungen erfolgen.

Bei Kartenzahlungen läuft es über das Reklamationsverfahren des Kartenherausgebers.

Schritt 3: Ruhe bei Mahnungen

Auf ein Inkassoschreiben folgt oft die Sorge, es könne etwas Schlimmeres passieren. Ein Inkassobüro hat keine über den Gläubiger hinausgehenden Rechte. Es kann fordern, nicht vollstrecken.

Reagieren Sie trotzdem: kurzer Verweis auf den bereits erklärten Widerspruch, mit Datum. Nicht reagieren ist die schlechtere Option, weil es später so aussieht, als sei die Forderung unbestritten geblieben.

Schritt 4: der gerichtliche Mahnbescheid

Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, ist die Frist zum Widerspruch kurz und die Folge des Versäumens ernst. Diesem Schreiben muss innerhalb der genannten Frist widersprochen werden — das Formular liegt bei.

Ab diesem Punkt ist rechtliche Beratung angebracht.

Wo Sie Unterstützung finden

Verbraucherzentralen in Deutschland, die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation in Österreich, die Stiftung für Konsumentenschutz und die kantonalen Beratungsstellen in der Schweiz. Alle drei kennen die wiederkehrenden Muster und haben Musterschreiben.

Warum die Dokumentation entscheidet

Bewahren Sie jede Nachricht auf, in beide Richtungen, mit Datum. Wenn die Sache nach einem Jahr wieder auftaucht — was vorkommt —, ist die lückenlose Korrespondenz der Unterschied zwischen einem Schreiben und einem Verfahren.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

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