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Recht

Wie erkenne ich eine Abofalle?

Kurz beantwortet

An vier Merkmalen: Der Preis steht nicht unmittelbar bei der Bestellschaltfläche, die Laufzeit wird erst im Kleingedruckten genannt, die Anbieteranschrift ist unvollständig, und eine Kündigungsmöglichkeit ist nicht auffindbar. In Deutschland muss die Bestellschaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen — fehlt das, kommt kein Vertrag zustande.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Die Buttonlösung: der stärkste Prüfstein

In Deutschland muss bei einem entgeltlichen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr die Bestellschaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen — etwa mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung (§ 312j Abs. 3 BGB).

Wird das nicht eingehalten, kommt kein Vertrag zustande. Das ist keine Formalie, sondern eine der wirksamsten Verbraucherschutzregeln überhaupt.

Beschriftungen wie "Weiter", "Anmelden" oder "Jetzt starten" genügen dieser Anforderung nicht.

Zusätzlich müssen die wesentlichen Vertragsangaben — Gesamtpreis, Laufzeit, Kündigungsbedingungen — unmittelbar vor der Bestellung klar und hervorgehoben dargestellt werden.

Merkmal 1: der Preis steht nicht dort, wo geklickt wird

Ein Preis am Seitenende, in einer Fussnote oder erst nach dem Klick ist ein Warnsignal. Der Gesamtpreis gehört unmittelbar zur Bestellschaltfläche.

Besonders auffällig: Ein Preis, der pro Tag oder pro Woche angegeben wird, obwohl monatlich abgerechnet wird.

Merkmal 2: die Laufzeit steht im Kleingedruckten

Wenn Sie die Laufzeit suchen müssen, ist sie versteckt. Bei seriösen Angeboten steht sie neben dem Preis.

Merkmal 3: unvollständige Anbieterangaben

Ein Impressum ohne ladungsfähige Anschrift, ohne Vertretungsberechtigten oder mit einer reinen Postfachadresse. Fehlt eine Kontaktmöglichkeit ausser einem Formular, ist das ein deutliches Signal.

Ein ausländischer Sitz allein ist kein Warnsignal — viele grosse Anbieter haben ihn. Entscheidend ist die Vollständigkeit, nicht der Ort.

Merkmal 4: keine auffindbare Kündigungsmöglichkeit

Bei deutschen Anbietern muss bei online geschlossenen Verbraucherverträgen ein Kündigungsbutton vorhanden sein (§ 312k BGB). Fehlt er oder führt er in eine Telefonhotline, ist das nicht bloss unpraktisch, sondern regelwidrig.

Zwei weitere Muster

Gewinnspiele mit Abo-Kopplung. Die Teilnahme wird prominent dargestellt, der Vertragsschluss beiläufig.

Testphase mit versteckter Verlängerung. Der Test ist der Aufhänger, das Abo das Produkt. Legitim, wenn transparent dargestellt — problematisch, wenn Preis nach Testende und Kündigungsfrist erst im Kleingedruckten stehen.

Vor dem Klick: drei Fragen

  1. Steht der Gesamtpreis direkt bei der Schaltfläche?
  2. Weiss ich, wie lange ich gebunden bin?
  3. Weiss ich, wie und bis wann ich kündige?

Wenn eine dieser Fragen offenbleibt, klicken Sie nicht.

Wenn es zu spät ist

Nicht kündigen, sondern der Forderung widersprechen und bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist — insbesondere, wenn die Bestellschaltfläche nicht ordnungsgemäss beschriftet war. Parallel die Zahlungsseite klären.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

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