Der häufigste Fehler: am falschen Ort kündigen
Eine Kündigung wirkt nur gegenüber dem Vertragspartner. Bei einem über den App Store oder Google Play abgeschlossenen Abo ist das die Plattform, nicht der Anbieter der App. Wer in der App auf "Abo beenden" tippt und dort keine Weiterleitung in die Kontoeinstellungen erhält, hat unter Umständen gar nichts gekündigt.
Das ist der mit Abstand häufigste Grund dafür, dass ein vermeintlich beendetes Abo weiter abgebucht wird.
Prüfen Sie zuerst: Steht in den Kontoeinstellungen des Anbieters, dass die Abrechnung über eine Plattform läuft? Dann wird dort gekündigt.
Was in die Kündigung gehört
- ·Vollständiger Name und die Anschrift, unter der der Vertrag läuft
- ·Vertrags-, Kunden- oder Mitgliedsnummer
- ·Eindeutige Erklärung: "Ich kündige den Vertrag …"
- ·Das gewünschte Beendigungsdatum, hilfsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- ·Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes
Der Zusatz "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist wichtiger, als er aussieht: Er verhindert, dass eine Kündigung ins Leere läuft, weil das genannte Datum nicht zulässig war.
Die Bestätigung ist der eigentliche Vorgang
Eine Kündigung ohne Nachweis ist im Streitfall schwer durchzusetzen. Nachweisbar sind:
- ·Der Kündigungsbutton auf der Website: Er erzeugt eine Bestätigung, die gespeichert werden sollte.
- ·Das Einschreiben: Der Versandbeleg zeigt Datum und Zustellung.
- ·Die E-Mail: Nachweisbar ist der Versand, nicht zwingend der Zugang.
Fehlt eine Bestätigung nach etwa zwei Wochen, sollte nachgefasst werden — nicht erst dann, wenn die nächste Abbuchung erfolgt ist.
Länderunterschiede
Deutschland: Bei online geschlossenen Verbraucherverträgen muss die Kündigung über eine gut sichtbare Schaltfläche auf derselben Website möglich sein (§ 312k BGB). Eine Weiterleitung in eine Telefonhotline genügt nicht.
Österreich: Für online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse bestehen vergleichbare Erleichterungen; massgeblich sind die Vertragsbedingungen und das FAGG.
Schweiz: Eine gesetzliche Pflicht zum Kündigungsbutton gibt es nicht. Es gilt, was im Vertrag steht — deshalb ist hier das Nachlesen der eigenen Vertragsunterlagen der erste Schritt, nicht der letzte.