Schritt 1: Nicht sofort resignieren
Die häufigste Reaktion ist, die Verlängerung hinzunehmen. In einem Teil der Fälle ist das nicht nötig, weil die Klausel selbst angreifbar ist.
In Deutschland prüfen Sie das Abschlussdatum. Wurde der Vertrag ab dem 1. März 2022 geschlossen, ist eine Verlängerung um weitere zwölf Monate nach § 309 Nr. 9 BGB unwirksam. Zulässig wäre nur eine unbefristete Verlängerung mit höchstens einmonatiger Kündigungsfrist. Ist die Klausel unwirksam, können Sie mit dieser kurzen Frist kündigen.
In Österreich unterliegen Verlängerungsklauseln der Inhaltskontrolle nach dem KSchG; intransparente oder überlange Bindungen sind angreifbar.
In der Schweiz ist die Verlängerung in der Regel wirksam, wenn sie vereinbart wurde. Hier führt dieser Weg meist nicht weiter.
Schritt 2: Sofort zum nächstmöglichen Termin kündigen
Unabhängig vom Ausgang der Prüfung: Kündigen Sie jetzt, mit dem Zusatz "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Damit ist das Ende der Verlängerungsperiode abgedeckt und das Problem wiederholt sich nicht.
Fordern Sie eine Bestätigung mit dem konkreten Vertragsende an. Diese Angabe brauchen Sie für den Erinnerungstermin.
Schritt 3: Sonderkündigungsrechte prüfen
Unabhängig von der Frist können Sonderkündigungsrechte bestehen:
- ·Bei einer Preiserhöhung räumen viele Verträge ein Sonderkündigungsrecht ein. Es ist meist an eine kurze Frist ab Zugang der Mitteilung gebunden.
- ·Bei einem Umzug, wenn die Leistung am neuen Ort nicht erbracht werden kann — verbreitet bei Fitnessstudios und ortsgebundenen Diensten, abhängig vom Vertrag.
- ·Bei längerer Erkrankung sehen manche Fitnessverträge eine Beendigung oder Ruhezeit gegen Nachweis vor.
- ·Bei einer wesentlichen Leistungsänderung durch den Anbieter kann ein Kündigungsrecht bestehen.
Diese Rechte laufen schnell ab. Wer eine Preiserhöhungsmitteilung liegen lässt, verliert die Gelegenheit.
Schritt 4: Was nicht hilft
Die Zahlung einstellen. Der Vertrag besteht fort, die Forderung ebenfalls. Es drohen Mahnkosten und im Wiederholungsfall ein Inkassoverfahren — die Sache wird teurer, nicht billiger.
Die Karte sperren. Dieselbe Wirkung: Die Zahlung scheitert, der Anspruch bleibt.
Zurückbuchen ohne zu kündigen. Eine Rückbuchung beendet keinen Vertrag.
Damit es nicht wieder passiert
Der Erinnerungstermin gehört vor den Beginn der Kündigungsfrist, nicht auf das Vertragsende. Bei drei Monaten Frist also vier Monate vorher — mit Betrag, Frist und Kündigungsweg im Termin, damit im Moment der Erinnerung nichts nachgeschlagen werden muss.