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Recht

Wann verlängert sich ein Abo automatisch?

Kurz beantwortet

Immer dann, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde und der Vertrag eine Verlängerung vorsieht. In Deutschland darf sich ein nach dem 1. März 2022 geschlossener Verbrauchervertrag nur unbefristet verlängern, kündbar mit höchstens einem Monat Frist. In der Schweiz sind Verlängerungen um weitere zwölf Monate weiterhin zulässig.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Die deutsche Regel seit März 2022

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat § 309 Nr. 9 BGB geändert. Für Verbraucherverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt:

  • ·Die anfängliche Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
  • ·Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig.
  • ·Die Kündigungsfrist nach dieser Verlängerung darf höchstens einen Monat betragen.

Die früher übliche Verlängerung um weitere zwölf Monate ist damit bei diesen Verträgen nicht mehr wirksam vereinbar.

Wichtig: Für vor dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt die alte Rechtslage fort. Wer einen langjährigen Fitness- oder Zeitschriftenvertrag hat, sollte das Abschlussdatum prüfen, bevor er sich auf die neue Regel beruft.

Österreich

Auch hier unterliegen Verlängerungsklauseln in Verbraucherverträgen der Inhaltskontrolle. Überlange Bindungen und intransparente Verlängerungsklauseln sind nach dem KSchG angreifbar. Eine pauschale Höchstgrenze wie im deutschen § 309 Nr. 9 BGB existiert in dieser Form nicht — massgeblich ist die Beurteilung des konkreten Vertrags.

Schweiz

Hier greift keine vergleichbare Beschränkung. Verlängert sich ein Vertrag laut Vereinbarung um weitere zwölf Monate, ist das grundsätzlich wirksam. Das macht die Kündigungsfrist bei Schweizer Verträgen zur wichtigsten Angabe überhaupt: Wer sie um einen Tag verpasst, ist ein weiteres Jahr gebunden.

Der praktische Kern

Unabhängig vom Land gilt: Die Verlängerung ist kein Ereignis, das angekündigt wird. Sie tritt ein, weil nichts geschehen ist.

Zwei Daten entscheiden darüber:

  1. Das Vertragsende — nicht das Abrechnungsdatum. Beide fallen oft auseinander.
  2. Die Kündigungsfrist — sie läuft rückwärts vom Vertragsende, nicht vorwärts vom Kündigungswunsch.

Ein Vertrag mit dreimonatiger Frist und Ende am 31. Dezember muss bis zum 30. September gekündigt sein. Wer im Oktober kündigt, kündigt zum Folgejahr.

Was hilft

Der Erinnerungstermin gehört nicht auf das Vertragsende, sondern auf einen Zeitpunkt vor Beginn der Kündigungsfrist. Bei drei Monaten Frist also spätestens vier Monate vor Vertragsende.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

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