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Recht

Gilt der Kündigungsbutton auch in der Schweiz?

Kurz beantwortet

Nein. Die Pflicht zum Kündigungsbutton ergibt sich aus § 312k BGB und gilt für Anbieter, die Verbraucherverträge nach deutschem Recht online abschliessen. Die Schweiz kennt keine entsprechende Regelung. Schweizer Nutzer profitieren aber, wenn sie bei einem deutschen Anbieter mit deutschem Vertragsrecht abschliessen.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Woher die Pflicht kommt

Der Kündigungsbutton ist eine deutsche Regelung. § 312k BGB verlangt seit dem 1. Juli 2022, dass Unternehmer, die Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr Dauerschuldverhältnisse anbieten, eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Sie muss gut lesbar beschriftet sein, ohne Umwege erreichbar und darf keine Anmeldung erzwingen.

Massgeblich ist dabei nicht der Wohnsitz des Kunden, sondern das auf den Vertrag anwendbare Recht.

Was das für Schweizer Nutzer bedeutet

Bei einem Schweizer Anbieter besteht kein Anspruch auf einen Kündigungsbutton. Das Obligationenrecht kennt keine vergleichbare Vorschrift. Wie gekündigt werden kann, ergibt sich aus dem Vertrag.

Bei einem deutschen Anbieter, der Verbraucherverträge nach deutschem Recht schliesst, greift die Regelung grundsätzlich — unabhängig davon, ob der Kunde in Zürich oder in Hamburg sitzt. Ob deutsches Recht anwendbar ist, steht in den AGB unter Rechtswahl.

In der Praxis halten viele international tätige Anbieter den Button ohnehin für alle Kunden bereit, weil eine Unterscheidung nach Wohnsitz aufwendiger wäre als die einheitliche Lösung.

Was in der Schweiz stattdessen gilt

Die Kündigung richtet sich nach dem Vertrag. Für die Praxis sind drei Punkte relevant:

Vereinbarte Form ist verbindlich. Steht im Vertrag Schriftform, gilt sie im Zweifel — anders als in Deutschland, wo entsprechende Klauseln gegenüber Verbrauchern unwirksam sind.

Automatische Verlängerung ist zulässig. Die deutsche Begrenzung auf eine unbefristete Verlängerung mit einmonatiger Frist hat in der Schweiz keine Entsprechung. Verträge können sich um weitere zwölf Monate verlängern, wenn das so vereinbart wurde.

Kein allgemeines Widerrufsrecht online. Art. 40a ff. OR erfassen Haustürgeschäfte und telefonisch angebahnte Verträge, nicht den gewöhnlichen Online-Abschluss.

Die praktische Folge

Für Schweizer Abos ist die Vertragslektüre keine Formalität, sondern die eigentliche Arbeit. Kündigungsfrist, Form und Verlängerungsdauer stehen dort — und sie können strenger sein, als es aus deutschen Beispielen bekannt ist.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

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