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Medien & News

Fast immer über eine Aktion abgeschlossen — der reguläre Preis kommt später.

4 Anbieter in dieser Kategorie

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Einordnung der Redaktion, Anbieterdaten nach öffentlichen Angaben. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Der beworbene Preis gilt selten lange

Nachrichtenabos werden im deutschsprachigen Raum nahezu durchgehend über Einstiegsaktionen verkauft: ein niedriger Preis für einen befristeten Zeitraum, danach der reguläre Tarif. Der Sprung zwischen beiden ist erheblich — es geht nicht um eine Anpassung um wenige Prozent, sondern häufig um ein Vielfaches.

Das ist transparent geregelt und steht in den Bedingungen. Der Punkt ist nur, dass der Umstellungstermin Monate nach dem Abschluss liegt und sich niemand notiert hat.

Drei Eigenschaften, die diese Kategorie anfällig machen

Der Betrag ist einzeln unauffällig. Ein Nachrichtenabo liegt in einer Grössenordnung, die auf dem Kontoauszug nicht stört. Erst die Summe mehrerer solcher Abos fällt auf.

Die Nutzung ist unregelmässig. Anders als bei einem Fitnessvertrag gibt es kein spürbares "ich gehe nicht mehr hin". Ein Abo, das vier Monate nicht geöffnet wurde, fühlt sich nicht gekündigt an.

Aktionen laufen still aus. Eine gesonderte Erinnerung vor dem Ende einer Einführungsaktion ist nicht vorgeschrieben. Die Umstellung erfolgt vertragsgemäss.

Digital und Print

Kombinationsabos aus digitaler und gedruckter Ausgabe haben häufig längere Bindungen und andere Kündigungsfristen als reine Digitalabos. Bei einem Wechsel zwischen den Varianten beginnt teilweise eine neue Laufzeit — das ist beim Umstellen zu prüfen, nicht danach.

Kündigung bei deutschen Anbietern

Bei online geschlossenen Verbraucherverträgen mit deutschen Anbietern greift § 312k BGB: Die Kündigung muss über eine Schaltfläche auf derselben Website möglich sein. Eine Weiterleitung in eine Telefonhotline oder ein Rückrufformular genügt dieser Anforderung nicht.

Für Schweizer Nutzer gilt das nicht automatisch — massgeblich ist das im Vertrag vereinbarte Recht, das in den AGB unter Rechtswahl steht.

Anbieter in dieser Kategorie

Typische Fehlerquellen

Die Punkte, an denen in dieser Kategorie regelmässig Geld verloren geht — nicht durch zu teure Tarife, sondern durch Konstellationen, die auf keiner Abrechnung sichtbar sind.

  • Aktionsende nicht notiert

    Das Datum und der danach geltende Betrag stehen in der Bestellbestätigung. Wer beide beim Abschluss festhält, braucht keine Erinnerung des Anbieters — die es nicht geben muss.

  • Mehrere kleine Abos parallel

    Einzeln unauffällige Beträge summieren sich. Diese Kategorie fällt typischerweise erst bei einer allgemeinen Aufräumaktion auf, nicht durch einen einzelnen Posten.

  • Wechsel zwischen Digital und Print

    Ein Wechsel der Variante kann eine neue Laufzeit auslösen. Vor dem Umstellen ist zu prüfen, welche Bindung danach gilt.

  • Studierendentarif ohne Erneuerung

    Rabatte sind an einen Status gebunden, der nachgewiesen werden muss. Ohne Erneuerung wechselt der Tarif auf den vollen Preis.

Häufige Fragen

Warum wurde mein Nachrichtenabo teurer?

In den meisten Fällen ist eine befristete Einstiegsaktion ausgelaufen und der reguläre Tarif greift. Eine gesonderte Erinnerung vor diesem Termin ist nicht vorgeschrieben, weil der Vertrag lediglich wie vereinbart ausgeführt wird.

Muss ich bei einem deutschen Anbieter online kündigen können?

Bei online geschlossenen Verbraucherverträgen mit deutschen Anbietern verlangt § 312k BGB eine Kündigungsschaltfläche auf derselben Website. Eine Weiterleitung in eine Telefonhotline erfüllt diese Anforderung nicht.

Lohnt sich ein Jahresabo bei Nachrichten?

Rechnerisch meist ja, sofern das Abo zwölf Monate genutzt wird. Der Nachteil ist die geringe Sichtbarkeit: Ein Jahresbetrag fehlt danach elf Monate in jeder Monatsbetrachtung, was die Kündigungsentscheidung verzögert.

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