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Telekommunikation

Die Kategorie, die andere Abos enthält — und damit die häufigste Ursache für Doppelungen.

3 Anbieter in dieser Kategorie

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Einordnung der Redaktion, Anbieterdaten nach öffentlichen Angaben. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Der Bündelinhalt ist die wichtigste Angabe

Mobilfunk- und Internetverträge enthalten in ihren höheren Stufen regelmässig Leistungen aus anderen Abo-Kategorien: Streamingdienste, Musikdienste, Cloud-Speicher, teilweise VPN.

Damit ist diese Kategorie die häufigste Ursache für Doppelungen im ganzen Haushalt — nicht, weil der Telekommunikationsvertrag selbst doppelt läuft, sondern weil das darin Enthaltene zusätzlich einzeln abonniert wird.

Der Grund ist die Reihenfolge: Der Streamingdienst wurde zuerst abgeschlossen, der Mobilfunkvertrag später aus anderen Motiven. Niemand hat beim Vertragsabschluss die Leistungsübersicht mit den bestehenden Abos verglichen.

Der konkrete Prüfschritt: Die Leistungsübersicht jedes Telekommunikationsvertrags einmal vollständig lesen und mit der eigenen Abo-Liste abgleichen. Das ist eine Aufgabe von zehn Minuten mit regelmässig zweistelligem Monatsergebnis.

Mindestlaufzeit und Preissprung

Verträge dieser Kategorie haben typischerweise eine Mindestlaufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten, häufig verbunden mit einem Aktionspreis für die erste Phase. Nach deren Ablauf greift der reguläre Tarif.

Der Umstellungstermin und der Ablauf der Mindestlaufzeit fallen dabei nicht zusammen. Beide Daten sind separat relevant: Das erste bestimmt, wann es teurer wird, das zweite, ab wann man kündigen kann.

Kündigung und Rufnummernmitnahme

Beim Wechsel ist die Reihenfolge entscheidend: Die Rufnummernmitnahme wird beim neuen Anbieter beauftragt, nicht beim alten. Wer zuerst kündigt und dann wechselt, riskiert eine Lücke oder den Verlust der Nummer.

Für Verträge mit deutschen Anbietern bestehen zusätzlich sektorspezifische Regelungen zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, die über die allgemeinen Verbrauchervorschriften hinausgehen. In der Schweiz gilt, was im Vertrag steht.

Anbieter in dieser Kategorie

Typische Fehlerquellen

Die Punkte, an denen in dieser Kategorie regelmässig Geld verloren geht — nicht durch zu teure Tarife, sondern durch Konstellationen, die auf keiner Abrechnung sichtbar sind.

  • Enthaltener Streamingdienst zusätzlich abonniert

    Die häufigste Doppelung im Haushalt überhaupt. Sie ist nur durch einen Abgleich der Bündel-Leistungsübersicht mit der eigenen Abo-Liste erkennbar.

  • Aktionsende und Laufzeitende fallen auseinander

    Der Preis steigt zu einem anderen Zeitpunkt als dem, ab dem gekündigt werden kann. Beide Daten sind separat zu notieren.

  • Gerätefinanzierung im Vertrag

    Ist ein Gerät in Raten enthalten, endet die Zahlungspflicht dafür nicht zwingend mit dem Vertrag. Die Restforderung besteht unabhängig davon fort.

  • Kündigung vor der Rufnummernmitnahme

    Die Mitnahme wird beim neuen Anbieter beauftragt. Wer zuerst beim alten kündigt, riskiert eine Versorgungslücke oder den Verlust der Nummer.

Häufige Fragen

Welche Dienste sind in meinem Mobilfunkvertrag enthalten?

Das steht in der Leistungsübersicht des Tarifs im Kundenkonto. Höhere Stufen enthalten regelmässig Streaming-, Musik- oder Cloud-Dienste. Ein Abgleich mit der eigenen Abo-Liste ist der einzige Weg, Doppelungen zu erkennen.

Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit, unter Einhaltung der vereinbarten Frist. Wichtig ist, dass das Ende der Mindestlaufzeit und das Ende eines Aktionspreises nicht zusammenfallen müssen — beide Daten sind separat zu prüfen.

Was passiert mit einem finanzierten Gerät bei der Kündigung?

Die Ratenzahlung für ein Gerät ist rechtlich vom Dienstvertrag zu unterscheiden. Eine Restforderung kann nach dem Vertragsende fortbestehen. Die Konditionen dazu stehen in der Bestellbestätigung.

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