Abonnements bei einem längeren Auslandsaufenthalt
Anbieterangaben und Rechtsstand, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
Die Grundfrage lautet: Kommen Sie zurück? Wer zurückkehrt, fährt fast immer mit einer Sistierung besser. Wer auswandert, sollte kündigen — eine Pause verschiebt nur den Zeitpunkt, an dem gekündigt werden kann, und verlängert dabei meist die Laufzeit.
Schritt für Schritt
- 1
Rückkehr klären, bevor Sie irgendetwas entscheiden
Sistierung lohnt bei geplanter Rückkehr, Kündigung bei dauerhaftem Wegzug. Diese eine Frage bestimmt alle folgenden Entscheidungen.
- 2
Mobilfunk: Sistierung prüfen
Swisscom bietet das Pausieren von Mobile-Abos ausdrücklich für längere Auslandsaufenthalte an. Bedingungen: keine laufende Geräte-Ratenzahlung, während der Mindestvertragsdauer höchstens einmal, und die Mindestvertragsdauer verlängert sich um die pausierten Monate.
- 3
Internet, TV und Festnetz: hier hilft nur Kündigung oder Untervermietung
Diese Verträge sind bei Swisscom ausdrücklich nicht pausierbar. Wenn die Wohnung untervermietet wird, ist eine Vertragsübernahme durch die untermietende Person oft die günstigste Lösung.
- 4
Streaming und Software: Verfügbarkeit im Zielland prüfen
Die Bibliotheken unterscheiden sich je nach Land erheblich, und einzelne Dienste sind ausserhalb des Abschlusslandes gar nicht nutzbar. Prüfen Sie das, bevor Sie ein Abo für die Zeit im Ausland weiterlaufen lassen.
- 5
Zahlungsmittel und Rechnungsadresse prüfen
Eine Karte, die im Ausland gesperrt oder nicht verlängert wird, führt zu fehlgeschlagenen Belastungen und Mahnungen. Klären Sie das vor der Abreise.
- 6
Bei Auswanderung: alle Verträge einzeln durchgehen
Ein Wegzug ins Ausland begründet kein pauschales Kündigungsrecht. Jeder Vertrag muss einzeln geprüft und gekündigt werden, mit der jeweils geltenden Frist.
Was hier am häufigsten schiefgeht
- •Sistieren, obwohl man nicht zurückkehrt — die Laufzeit verlängert sich dadurch
- •Annehmen, ein Wegzug ins Ausland beende Verträge automatisch
- •Die Rechnungsadresse nicht ändern und dadurch Mahnungen provozieren
- •Streaming-Abos weiterlaufen lassen, die im Zielland gar nicht nutzbar sind
Rechtslage in der DACH-Region
Schweiz
OR / ZGBEin Wegzug ins Ausland begründet kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Massgeblich bleibt der Vertrag mit der vereinbarten Frist — bei Telekomverträgen üblicherweise 60 Tage.
Deutschland
BGBAuch hier besteht kein pauschales Kündigungsrecht wegen Wegzugs. Bei Telekommunikationsverträgen kann eine Rolle spielen, ob die Leistung am neuen Wohnort erbracht werden kann.
Österreich
ABGB / KSchG / FAGGKein pauschales Kündigungsrecht wegen Wegzugs. Bei Telekomverträgen gelten die Regeln des Telekommunikationsgesetzes.
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.
Häufige Fragen
Kann ich mein Handyabo während eines Auslandsjahres pausieren?
Bei Swisscom ja, für Mobile-Abos. Voraussetzung ist, dass keine Geräte-Ratenzahlung läuft. Die Mindestvertragsdauer verlängert sich um die Anzahl der pausierten Monate, und während der Mindestvertragsdauer ist das Pausieren höchstens einmal möglich.
Muss ich beim Auswandern alle Verträge kündigen?
Sie müssen es aktiv tun — automatisch endet nichts. Gehen Sie jeden Vertrag einzeln durch und rechnen Sie die jeweilige Frist rückwärts vom geplanten Abreisedatum.
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Vom Lesen zum Überblick
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