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Mein Zugang wurde gesperrt, obwohl die Periode noch läuft

Bei einer Kündigung zum Periodenende bleibt der Zugang normalerweise bis dahin bestehen. Wird er früher gesperrt, ist das in der Regel ein Fehler oder eine unzulässige Verkürzung. Verlangen Sie schriftlich die Wiederherstellung bis zum bezahlten Ende oder eine anteilige Erstattung für den entfallenen Zeitraum.
Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsstand nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Zuerst prüfen

Ein erheblicher Teil dieser Fälle klärt sich hier — bevor irgendetwas eskaliert werden muss.

  • Was steht in Ihrer Kündigungsbestätigung als Vertragsende? Das ist der Zeitpunkt, bis zu dem der Zugang bestehen sollte.
  • Haben Sie versehentlich eine sofortige Kündigung gewählt? Manche Anbieter bieten beides an, und die Voreinstellung ist nicht immer «zum Periodenende».
  • Ist eine Zahlung fehlgeschlagen? Eine gescheiterte Belastung führt bei vielen Anbietern zur sofortigen Sperrung.
  • Wurde ein Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen geltend gemacht? Dann gilt eine andere Rechtslage.

Vorgehen in drei Stufen

  1. 1

    Wiederherstellung oder anteilige Erstattung verlangen

    Schreiben Sie dem Anbieter unter Angabe des in der Bestätigung genannten Vertragsendes. Verlangen Sie entweder die Wiederherstellung des Zugangs bis dahin oder eine anteilige Erstattung für den entfallenen Zeitraum. Setzen Sie eine Frist von zehn bis vierzehn Tagen.

  2. 2

    Bei fehlgeschlagener Zahlung: Ursache klären, dann Zugang einfordern

    Ist die Sperrung Folge einer gescheiterten Belastung, klären Sie zuerst diese — abgelaufene Karte, geänderte IBAN, Limit. Nach erfolgter Zahlung ist der Zugang für den bezahlten Zeitraum wiederherzustellen. Halten Sie fest, dass die Sperrung die Forderung nicht mindert und umgekehrt.

  3. 3

    Schlichtungsstelle einschalten

    Wird weder wiederhergestellt noch erstattet, ist die Schlichtungsstelle zuständig. Der Nachweis ist hier vergleichsweise einfach: die Kündigungsbestätigung mit Enddatum und der Beleg über die Zahlung für diesen Zeitraum.

Was hier nicht hilft

  • Neu abschliessen, um wieder Zugang zu haben

    Damit zahlen Sie denselben Zeitraum zweimal und schwächen Ihre Position gegenüber dem Anbieter.

  • Die letzte Rechnung nicht zahlen

    Zwei Streitpunkte statt einem. Zahlen Sie unter Vorbehalt und führen Sie den Streit über den Zugang.

Rechtslage nach Land

Schweiz

OR / revDSG

Wer für einen Zeitraum bezahlt hat, hat Anspruch auf die Leistung in diesem Zeitraum. Eine vorzeitige Sperrung ohne wichtigen Grund ist eine Nichterfüllung. Massgeblich sind die Vertragsbedingungen und das Vertragsende laut Bestätigung.

Deutschland

BGB / DSGVO

Auch hier besteht ein Anspruch auf die Leistung für den bezahlten Zeitraum. Klauseln, die eine entschädigungslose vorzeitige Sperrung erlauben, können als unangemessene Benachteiligung unwirksam sein.

Österreich

ABGB / KSchG / FAGG

Ebenso besteht ein Leistungsanspruch für den bezahlten Zeitraum. Gröblich benachteiligende Klauseln sind nach dem KSchG unwirksam.

Wer in Stufe 3 zuständig ist

Schweiz
Bei Telekommunikationsverträgen ist die Schlichtungsstelle Ombudscom zuständig. Bei anderen Verträgen die Stiftung für Konsumentenschutz oder das Konsumentenforum.
Deutschland
Bei Telekommunikation die Bundesnetzagentur, allgemein die Verbraucherzentralen. Für Online-Verträge bestehen zusätzlich aussergerichtliche Schlichtungsstellen.
Österreich
Bei Telekommunikation die Schlichtungsstelle der RTR, allgemein der Verein für Konsumenteninformation oder die Arbeiterkammer.

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld zurück für die entfallenen Tage?

Wenn Sie für den Zeitraum bezahlt haben und die Leistung ohne wichtigen Grund entfiel: ja, das ist der Kern des Anspruchs. Verlangen Sie es schriftlich und beziffern Sie den Zeitraum konkret.

Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.

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