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Von 1&1 zu Telekom Mobilfunk (MagentaMobil) wechseln

Internet & TelefonieRechtslage: Deutschland
1&1 nutzt für Mobilfunk teils fremde Netze und baut daneben ein eigenes auf — die Abdeckung hängt davon ab, welches Netz Ihr Tarif nutzt. Prüfen Sie das, bevor Sie wechseln. Nach Ablauf der Erstlaufzeit gilt ein Monat Kündigungsfrist.
Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Anbieterangaben, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Alter Vertrag
1&1
Nach Erstlaufzeit ein Monat
Neuer Vertrag
Telekom Mobilfunk (MagentaMobil)
Erstlaufzeit maximal 24 Monate. Danach unbefristet mit einem Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB in der Fassung seit März 2022).

Warum dieser Wechsel gemacht wird

Netzstabilität. Wer mit wechselnder oder schwacher Abdeckung zu tun hat, wechselt zum Netzbetreiber mit dem am besten ausgebauten Netz. Die Telekom ist dafür der teuerste, aber in Netztests regelmässig beste Anbieter.

Bei diesem Wechsel besonders

  • Klären Sie, welches Netz Ihr aktueller 1&1-Tarif nutzt. Davon hängt ab, ob der Wechsel überhaupt etwas an Ihrer Abdeckung ändert.
  • Prüfen Sie, ob die Erstlaufzeit abgelaufen ist — danach genügt ein Monat Frist.
  • Bei einem 1&1-Kombivertrag mit DSL betrifft die Kündigung möglicherweise nur den Mobilfunkteil. Prüfen Sie, welche Verträge unter Ihrer Kundennummer laufen.
  • Bei einem Vertrag nach deutschem Recht, online geschlossen: den Kündigungsbutton nach § 312k BGB nutzen — er erzeugt automatisch eine Bestätigung in Textform.

So läuft ein Telekomwechsel ab

Diese Schritte gelten für alle Wechsel in der Kategorie Internet & Telefonie.

  1. 1

    Zuerst prüfen, ob der neue Anbieter an Ihrer Adresse verfügbar ist

    Bei Internet und Festnetz vor allem anderen. Wer zuerst kündigt und danach feststellt, dass der neue Anbieter nicht liefern kann, steht ohne Anschluss und ohne Vertrag da.

  2. 2

    Bei Rufnummernmitnahme: NICHT selbst kündigen

    Das ist der teuerste Fehler in diesem Bereich. Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Portierung — er kündigt den alten Vertrag im Rahmen des Portierungsverfahrens. Eine eigene Kündigung kostet die Rufnummer.

  3. 3

    Mindestvertragsdauer und Restforderungen klären

    Läuft die Bindung noch, werden die restlichen Grundgebühren fällig, dazu ein offener Geräteplan in einer Summe. Rechnen Sie das aus, bevor Sie den Wechsel auslösen — bei über einem Jahr Restlaufzeit lohnt sich oft das Abwarten.

  4. 4

    Zeitlich so takten, dass sich die Verträge knapp überlappen

    Der neue Anschluss sollte kurz vor dem Ende des alten aktiv sein, nicht danach. Ein bis zwei Wochen Überlappung kosten wenig; eine Lücke kostet mehr, und zwei Monate Doppelzahlung kosten am meisten.

  5. 5

    Kombirabatte prüfen

    Hängt der Vertrag an einem Paketrabatt oder Familientarif, verteuert der Wechsel die verbleibenden Verträge. Rechnen Sie mit dem Preis NACH Wegfall des Rabatts, nicht mit dem aktuellen.

  6. 6

    Leihgeräte zurücksenden und den Beleg aufbewahren

    Router, TV-Box und Modem bleiben Eigentum des alten Anbieters. Nicht zurückgesandte Geräte werden verrechnet, oft zum Neupreis.

Was mitkommt und was nicht

Kommt mit

  • Rufnummer, aber nur über die Portierung durch den neuen Anbieter
  • In der Regel die bestehende Anschlussdose

Bleibt zurück

  • Guthaben auf Prepaid-Karten, sofern nicht ausdrücklich ausgezahlt
  • E-Mail-Adressen bei der Anbieterdomain
  • Vergünstigungen aus Kombi- und Familienrabatten
  • Aufgezeichnete Inhalte auf einer TV-Box

Häufige Fragen

Wird mein DSL-Vertrag mitgekündigt?

Nicht automatisch, wenn es getrennte Verträge sind. Prüfen Sie im Kundenkonto, was unter Ihrer Kundennummer läuft, und formulieren Sie die Kündigung ausdrücklich für den gewünschten Vertrag.

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