Lifetime-Aktion:Einmal 149 € statt 79 €/Jahr — alle Pro-Funktionen für immer.Ansehen
Kündigung

Brauche ich eine Vorlage, um zu kündigen?

Kurz beantwortet

Nein. Eine Kündigung ist formfrei wirksam, solange erkennbar ist, wer welchen Vertrag zu welchem Termin beendet. Eine Vorlage hilft nur dabei, nichts zu vergessen — insbesondere Vertragsnummer und gewünschtes Enddatum. Verlangt der Vertrag Schriftform, ist die Form einzuhalten; der Wortlaut bleibt trotzdem frei.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Die kurze Antwort und ihr Grund

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie braucht keine bestimmte Formulierung. Sie muss lediglich eindeutig sein.

Eindeutig heisst: Aus dem Text muss hervorgehen, wer kündigt, welchen Vertrag, und zu welchem Zeitpunkt. Ein Satz genügt dafür.

Was tatsächlich hineingehört

  • ·Vollständiger Name und Adresse
  • ·Kunden- oder Vertragsnummer
  • ·Die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse, falls sie von der Absenderadresse abweicht
  • ·Bezeichnung des Abos oder Tarifs
  • ·Gewünschtes Beendigungsdatum, ersatzweise «zum nächstmöglichen Zeitpunkt»
  • ·Bitte um schriftliche Bestätigung

Die Vertragsnummer ist der wichtigste Punkt. Ohne sie kann ein Anbieter mit vielen gleichnamigen Kunden die Kündigung nicht zuordnen — und eine nicht zuordenbare Kündigung wird in der Praxis nicht verarbeitet.

Wann die Form doch eine Rolle spielt

Vertraglich vereinbarte Schriftform. Verlangt der Vertrag Schriftform, muss sie eingehalten werden. In Deutschland wurde die Möglichkeit, für Verbraucherverträge strengere Formen als die Textform zu verlangen, allerdings eingeschränkt. In der Schweiz ist eine vereinbarte Schriftform grundsätzlich verbindlich.

Beweisbarkeit. Der praktisch wichtigere Grund für Schriftlichkeit ist nicht die Form, sondern der Nachweis. Eine mündliche Kündigung kann wirksam sein und trotzdem im Streitfall wertlos, weil sie sich nicht belegen lässt.

«Zum nächstmöglichen Zeitpunkt». Diese Formulierung ist nützlich, wenn Sie die genaue Frist nicht kennen. Sie verhindert, dass eine Kündigung als unwirksam behandelt wird, weil ein zu früher Termin genannt wurde. Sie ersetzt aber nicht die eigene Prüfung — bei einem Vertrag mit 60 Tagen Frist und laufender Mindestlaufzeit kann «nächstmöglich» noch mehr als ein Jahr entfernt sein.

Wofür eine Vorlage wirklich gut ist

Nicht für die Rechtswirksamkeit, sondern gegen Vergesslichkeit. Wer frei formuliert, lässt überdurchschnittlich häufig die Vertragsnummer weg. Eine Vorlage mit Platzhaltern verhindert genau das.

Der zweite Nutzen liegt in den Zusatzangaben, die eine gute anbieterspezifische Vorlage mitliefert: die richtige Adresse, die geltende Frist und der zulässige Kündigungsweg. Diese drei Angaben entscheiden über den Erfolg — nicht der Wortlaut.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

Vom Lesen zum Überblick

Der schnellste Weg, das hier Gelesene anzuwenden: alle Abos an einem Ort erfassen und die Jahressumme sehen. Zwei Minuten, kostenlos, keine Bankverbindung nötig.

Abo-Übersicht anlegen

Verwandte Fragen