Die Grundregel
Was mit Ihren Daten geschieht, steht in den Nutzungsbedingungen. Die Praxis reicht von mehrmonatiger Vorhaltung bis zur Löschung kurz nach Vertragsende.
Verlassen Sie sich nicht auf eine Kulanzfrist, deren Länge Sie nicht kennen.
Was vor der Kündigung zu tun ist
Exportieren. Viele Dienste bieten eine Exportfunktion, die aber Zeit braucht und teilweise erst nach einer Wartezeit bereitsteht. Starten Sie sie, bevor Sie kündigen.
Prüfen, was daran hängt. Bei Cloud-Speicher: automatische Geräte-Backups, die nach dem Vertragsende ins Leere laufen, ohne dass eine Meldung erscheint. Bei Passwortmanagern: der Zugang zu allen gespeicherten Zugangsdaten. Bei KI-Diensten: die Verläufe.
Den Fall Downgrade mitdenken. Bei Cloud-Speicher wird das Konto nach der Kündigung auf die kostenlose Stufe zurückgesetzt. Alles darüber wird nach einer Übergangsfrist entfernt — nicht sofort, aber auch nicht dauerhaft.
Die Ansprüche, die unabhängig vom Vertrag bestehen
Aus der DSGVO beziehungsweise dem revidierten Schweizer DSG ergeben sich unter anderem:
- ·Auskunft darüber, welche Daten verarbeitet werden,
- ·Datenübertragbarkeit in einem gängigen Format, unter bestimmten Voraussetzungen,
- ·Löschung, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der letzte Punkt ist wichtig: Rechnungsdaten unterliegen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Ein Löschbegehren erfasst sie in der Regel nicht.
Kontolöschung ist nicht Kündigung
Sie sind nicht dasselbe, und die Reihenfolge ist wichtig.
Wer das Konto löscht, bevor der Vertrag beendet ist, verliert unter Umständen den Zugang zu den Rechnungen und zur Kündigungsfunktion — die Abrechnung kann trotzdem weiterlaufen, besonders bei App-Store-Abos.
Richtige Reihenfolge: kündigen, Bestätigung mit Vertragsende erhalten, Daten exportieren, Rechnungen sichern, dann das Konto löschen.
Bei geschäftlicher Nutzung
Fragen Sie nicht nur nach dem Ende des Zugriffs, sondern nach der Löschung beim Anbieter — und, wo relevant, nach dem Umgang mit Daten bei Unterauftragsverarbeitern. Das ist beim Abschluss zu klären, nicht bei der Kündigung.