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Recht

Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert?

Kurz beantwortet

Fordern Sie schriftlich eine Begründung und setzen Sie eine Frist. Bleibt der Anbieter untätig, wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle: in der Schweiz bei Telekomverträgen die Ombudscom, in Deutschland die Bundesnetzagentur, in Österreich die RTR. Bezahlen Sie strittige Beträge unter Vorbehalt, statt die Zahlung einfach einzustellen.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Zuerst: die Begründung verlangen

Schreiben Sie schriftlich und fordern Sie eine konkrete Begründung, warum die Kündigung nicht anerkannt wird — mit einer Frist von zehn bis vierzehn Tagen. In der Praxis klärt sich ein erheblicher Teil der Fälle an diesem Punkt, weil es sich um einen Erfassungsfehler handelt.

Halten Sie in diesem Schreiben fest: Datum der Kündigung, gewählter Weg, gewünschtes Vertragsende, und dass Sie an der Kündigung festhalten.

Die häufigen Gründe

Zu spät. Prüfen Sie die Frist selbst nach. Bei Schweizer Telekomverträgen sind es in der Regel 60 Tage ab Eingang, nicht ab Versand.

Falscher Adressat. Bei App-Store-Abos ist Apple oder Google der Abrechnungspartner, nicht der App-Anbieter.

Nicht zuordenbar. Fehlt die Kundennummer, wird die Kündigung häufig gar nicht verarbeitet. Reichen Sie sie mit vollständigen Angaben erneut ein und weisen Sie darauf hin, dass die erste Kündigung fristwahrend erfolgt ist.

Vertraglich vereinbarte Form nicht eingehalten. In der Schweiz ist eine vereinbarte Schriftform grundsätzlich verbindlich.

Zahlung: unter Vorbehalt, nicht einstellen

Stellen Sie strittige Zahlungen nicht einfach ein. Das führt zu Mahnungen, Verzugszinsen und im schlechtesten Fall zu einem Betreibungs- beziehungsweise Inkassoverfahren — und verschlechtert Ihre Position, selbst wenn Sie in der Sache recht haben.

Zahlen Sie stattdessen ausdrücklich «unter Vorbehalt der Rückforderung» und halten Sie das schriftlich fest.

Die Schlichtungsstellen

Schweiz. Für Telekommunikationsverträge ist die Ombudscom zuständig — eine anerkannte Schlichtungsstelle, deren Verfahren für Konsumentinnen und Konsumenten kostengünstig ist. Für andere Verträge: Stiftung für Konsumentenschutz oder Konsumentenforum.

Deutschland. Für Telekommunikation die Bundesnetzagentur, allgemein die Verbraucherzentralen. Zusätzlich bestehen branchenspezifische Schlichtungsstellen.

Österreich. Für Telekommunikation die Schlichtungsstelle der RTR, allgemein der VKI und die Arbeiterkammer.

Was Sie für ein Schlichtungsverfahren brauchen

Die Kündigung selbst, den Nachweis über deren Zugang, den Schriftwechsel danach und die Rechnungen. Deshalb ist die schriftliche Führung von Anfang an so wichtig: Ein Telefonat lässt sich in einem Verfahren nicht vorlegen.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

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