Zuerst: die häufigste Ursache ausschliessen
In den meisten Fällen wurde nicht falsch abgebucht, sondern am falschen Ort gekündigt.
Ein über den App Store oder Google Play abgeschlossenes Abo hat als Abrechnungspartner Apple beziehungsweise Google — nicht den Anbieter der App. Wer in der App auf «Abo beenden» tippt und nicht in die Kontoeinstellungen des Stores weitergeleitet wird, hat unter Umständen gar nichts gekündigt.
Prüfen Sie zuerst: Steht auf der Kartenabrechnung der Name des Anbieters oder «APPLE.COM/BILL» beziehungsweise «GOOGLE»? Das beantwortet die Frage in Sekunden.
Wenn tatsächlich korrekt gekündigt wurde
Schritt 1 — Schriftlich reklamieren. Eine E-Mail an den Anbieter mit der Kündigungsbestätigung im Anhang, der Angabe des belasteten Betrags und des Datums, und der Aufforderung zur Rückerstattung innert einer konkreten Frist, etwa 14 Tagen. Keine Telefonanrufe an dieser Stelle — Sie brauchen den schriftlichen Vorgang.
Schritt 2 — Zahlungsweg stoppen. Bei SEPA-Lastschrift in der EU kann eine autorisierte Lastschrift innert acht Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden. Bei einer nicht autorisierten Lastschrift beträgt die Frist 13 Monate. In der Schweiz gelten für das LSV-Verfahren eigene Regeln der jeweiligen Bank — dort ist eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen verbreitet; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bank nach.
Bei Kreditkarte gibt es kein allgemeines Rückbuchungsrecht, aber ein Chargeback-Verfahren über den Kartenherausgeber. Es setzt voraus, dass Sie den Vorgang belegen können — die Kündigungsbestätigung ist dabei das entscheidende Dokument.
Schritt 3 — Karte nicht vorschnell sperren. Das Sperren einer Karte stoppt die Belastung, beendet aber nicht den Vertrag. Die Forderung bleibt bestehen und landet als Mahnung bei Ihnen. Eine Sperre ersetzt keine Kündigung.
Schritt 4 — Bei Untätigkeit eskalieren. In der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz oder — bei Telekomverträgen — die Schlichtungsstelle Ombudscom. In Deutschland die Verbraucherzentrale, bei Telekommunikation die Bundesnetzagentur. In Österreich der VKI oder die RTR-Schlichtungsstelle.
Was Sie danach besser wissen
Kontrollieren Sie nach jeder Kündigung die folgende Abrechnungsperiode aktiv. Eine falsch verarbeitete Kündigung fällt sonst erst nach Monaten auf — und je länger sie unbemerkt läuft, desto aufwendiger wird die Rückforderung.