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Kündigung

Worauf muss ich bei Probeabos und Gratismonaten achten?

Kurz beantwortet

Auf ein einziges Datum: den Tag, an dem sich das Probeabo in ein kostenpflichtiges umwandelt. Notieren Sie ihn beim Abschluss, nicht später, und kündigen Sie einige Tage davor. Die Umwandlung ist zulässig, wenn sie beim Abschluss klar kommuniziert wurde — sie ist keine Abofalle, sondern der vereinbarte Ablauf.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Das eine Datum

Ein Probeabo hat genau einen kritischen Zeitpunkt: den Tag, an dem es in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.

Notieren Sie ihn im Moment des Abschlusses. Nicht «später mal nachsehen» — später ist der Bestätigungsmail unter hundert anderen begraben, und die Belastung kommt, bevor jemand danach sucht.

Kündigen Sie einige Tage vor diesem Datum, nicht am Tag selbst. Bei manchen Anbietern wird die Verlängerung bereits am Vortag ausgelöst.

Das ist keine Abofalle

Die automatische Umwandlung ist zulässig, wenn sie beim Abschluss klar kommuniziert wurde — und das ist bei den grossen Anbietern der Fall. Es ist der vereinbarte Ablauf, nicht ein Trick.

Eine Abofalle liegt erst vor, wenn die Kostenpflicht verschleiert wird: versteckte Hinweise, irreführende Schaltflächen, unklare Preisangaben. Das ist eine andere Sache und in allen drei Ländern angreifbar.

Wie sich das Widerrufsrecht dazu verhält

Deutschland und Österreich: Bei online abgeschlossenen Verträgen bestehen 14 Tage Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsrecht ab Vertragsschluss. Bei einem einmonatigen Probeabo läuft diese Frist also mitten im Probezeitraum ab — sie hilft nicht gegen die Umwandlung am Ende.

Wurde nicht ordnungsgemäss über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist allerdings erheblich. Das ist der Punkt, an dem sich eine Prüfung lohnt.

Schweiz: Hier gibt es bei Online-Abschlüssen kein allgemeines Widerrufsrecht. Art. 40a ff. OR greift nur bei bestimmten Vertriebsformen wie Haustürgeschäften und Telefonverkäufen. Schweizer Nutzer müssen sich bei Probeabos deshalb allein auf den Termin verlassen.

Zwei Details, die regelmässig übersehen werden

Die Zahlungsdaten sind bereits hinterlegt. Auch bei einem kostenlosen Probeabo. Das ist der Grund, warum die Umwandlung ohne weitere Handlung funktioniert.

Ein zweites Probeabo gibt es meist nicht. Die Anbieter erkennen wiederkehrende Konten und Zahlungsmittel. Wer das Probeabo verlängern lässt, um es später erneut zu testen, zahlt in aller Regel doppelt.

Praktische Regel

Beim Abschluss zwei Dinge tun: das Umwandlungsdatum notieren und eine Erinnerung drei Tage davor setzen. Das ist die gesamte Arbeit, und sie dauert eine Minute.

Wer das Probeabo behalten will, ignoriert die Erinnerung. Wer es nicht behalten will, hat sie rechtzeitig.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

Vom Lesen zum Überblick

Der schnellste Weg, das hier Gelesene anzuwenden: alle Abos an einem Ort erfassen und die Jahressumme sehen. Zwei Minuten, kostenlos, keine Bankverbindung nötig.

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