Abonnements zur Pensionierung überprüfen
Anbieterangaben und Rechtsstand, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
Der Übergang in die Pensionierung ist einer der wenigen Zeitpunkte, an denen sich ein vollständiger Durchgang durch alle laufenden Verträge wirklich lohnt: Ein ganzer Block beruflich veranlasster Abos verliert seinen Zweck, und gleichzeitig ändert sich die Einkommenssituation planbar.
Schritt für Schritt
- 1
Beruflich veranlasste Abos identifizieren
Fachzeitschriften, Fachdatenbanken, Software-Lizenzen, Mitgliedschaften in Berufsverbänden, berufliche Netzwerke. Prüfen Sie bei jedem, ob er über die Berufstätigkeit hinaus einen Wert hat.
- 2
Prüfen, was der Arbeitgeber bezahlt hat
Manche Abos liefen über den Arbeitgeber und enden automatisch, andere waren privat und laufen weiter. Der Übergang ist der Moment, in dem sich das klären lässt — später fällt es meist erst durch eine Rechnung auf.
- 3
Seniorentarife prüfen
Bei Presse, Kultur, Verkehr und teilweise Telekommunikation existieren vergünstigte Tarife. Sie werden selten aktiv angeboten — man muss danach fragen.
- 4
Verträge mit langer Bindung überprüfen
Bei planbar sinkendem Einkommen sind lange Bindungen ungünstiger als vorher. Prüfen Sie bei Verlängerungen, ob eine kürzere oder monatlich kündbare Variante besteht.
- 5
Eine Übersicht anlegen, die Angehörige finden
Das ist der Punkt, der am häufigsten fehlt. Eine Liste aller laufenden Abos mit Anbieter, Betrag und Zahlungsweg erspart Angehörigen im Ernstfall die Rekonstruktion aus Kontoauszügen. Legen Sie sie dorthin, wo auch andere wichtige Dokumente liegen.
Digitale Konten im Nachlass - 6
Nachlasskontakte hinterlegen
Apple und Google bieten die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Kontaktperson für den Nachlass zu bestimmen. Das dauert wenige Minuten und erspart Angehörigen später einen langwierigen Antragsprozess.
Was hier am häufigsten schiefgeht
- •Berufliche Abos weiterlaufen lassen, weil sie nie bewusst abgeschlossen wurden
- •Nicht nach Seniorentarifen fragen — sie werden selten angeboten
- •Keine Übersicht hinterlassen, die Angehörige finden können
- •Nachlasskontakte nicht hinterlegen, obwohl es wenige Minuten dauert
Rechtslage in der DACH-Region
Schweiz
OR / ZGBDie Pensionierung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Massgeblich bleibt der Vertrag. Seniorentarife sind eine freiwillige Leistung der Anbieter.
Deutschland
BGBDasselbe gilt. Bei ab März 2022 geschlossenen Verträgen wirkt die Monatsfrist nach Erstlaufzeit entlastend.
Österreich
ABGB / KSchG / FAGGDasselbe gilt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei angekündigten Entgeltänderungen.
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.
Häufige Fragen
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Pensionierung?
Nein, in keinem der drei Länder. Eine schriftliche Anfrage beim Anbieter kann dennoch zu einer Kulanzlösung führen, insbesondere bei beruflich veranlassten Abos.
Was gehört in eine Abo-Übersicht für Angehörige?
Pro Abo: Anbieter, ungefährer Betrag, Zahlungsintervall, Zahlungsweg (welche Karte, welches Konto) und wo die Zugangsdaten liegen. Nicht die Passwörter selbst — nur der Hinweis, wo sie zu finden sind.
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Vom Lesen zum Überblick
Der schnellste Weg, das hier Gelesene anzuwenden: alle Abos an einem Ort erfassen und die Jahressumme sehen. Zwei Minuten, kostenlos, keine Bankverbindung nötig.
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