Lifetime-Aktion:Einmal 149 € statt 79 €/Jahr — alle Pro-Funktionen für immer.Ansehen

Abonnements und Verträge nach einem Todesfall

Nach einem Todesfall enden Abonnements nicht automatisch. Sie gehen auf den Nachlass über und müssen einzeln aufgelöst oder übernommen werden. Grundlage ist in fast allen Fällen eine Kopie der Todesurkunde. Die meisten Anbieter haben dafür einen eigenen Prozess und bestehen dann nicht auf der regulären Kündigungsfrist.
Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Anbieterangaben und Rechtsstand, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Diese Seite ist eine praktische Handreichung, keine Rechtsberatung zum Erbrecht. Sie beschreibt, in welcher Reihenfolge sich laufende Verträge einer verstorbenen Person am zuverlässigsten auflösen lassen.

Ein Punkt vorweg, weil er die meiste Unsicherheit verursacht: Ein Todesfall ist in keinem der drei DACH-Länder ein gesetzlicher Beendigungsgrund für einen Abonnementvertrag. Der Vertrag geht grundsätzlich auf die Erben über. In der Praxis lösen die Anbieter solche Verträge bei Vorlage einer Todesurkunde jedoch auf, ohne auf der vollen Frist zu bestehen. Man muss es nur ausdrücklich verlangen.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Mehrere beglaubigte Kopien der Todesurkunde beschaffen

    Ohne dieses Dokument bearbeitet praktisch kein Anbieter den Fall. Rechnen Sie mit fünf bis fünfzehn Verträgen — besorgen Sie entsprechend viele Kopien auf einmal, das erspart mehrere Gänge zum Zivilstandsamt beziehungsweise Standesamt.

  2. 2

    Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durchgehen

    Das ist die verlässlichste Quelle für laufende Verträge — deutlich vollständiger als Erinnerung oder Aktenordner. Jede wiederkehrende Belastung ist ein Hinweis auf ein Abonnement. Zwölf Monate sind nötig, weil Jahresabos nur einmal aufschlagen und bei kürzeren Zeiträumen systematisch übersehen werden.

  3. 3

    Kreditkartenabrechnungen separat prüfen

    Digitale Abos laufen häufig ausschliesslich über die Karte und erscheinen auf dem Kontoauszug nur als Sammelbetrag. Achten Sie besonders auf Belastungen mit «APPLE.COM/BILL» oder «GOOGLE» — dahinter können mehrere Abos auf einmal stecken.

  4. 4

    Nach Dringlichkeit sortieren

    Zuerst die teuren und langfristig gebundenen Verträge: Telekommunikation, Versicherungen, Fitness, Miete von Geräten. Danach die kleinen digitalen Abos. Diese Reihenfolge stoppt den grössten Teil der laufenden Kosten zuerst.

  5. 5

    Bei jedem Anbieter den Todesfall melden

    Die meisten grösseren Unternehmen haben einen eigenen Prozess dafür, der sich vom normalen Kündigungsweg unterscheidet. Swisscom nimmt die Meldung unter 0800 800 800 entgegen oder schriftlich mit einer Kopie der Urkunde.

    Swisscom im Todesfall: Ablauf und Unterlagen
  6. 6

    Auflösung ausdrücklich per Todesdatum verlangen

    Das ist der Punkt, an dem am häufigsten zu wenig verlangt wird. Bitten Sie um Auflösung mit Wirkung zum Todesdatum, nicht zum nächsten regulären Kündigungstermin. Anbieter kommen dem in aller Regel nach, wenn man es formuliert.

  7. 7

    Bei jedem Vertrag prüfen, ob Übernahme sinnvoller ist

    Eine Übernahme ist oft die bessere Lösung — wenn eine Rufnummer erhalten bleiben soll, wenn der Vertrag Teil eines Familienrabatts ist und dessen Auflösung die übrigen Verträge verteuert, oder wenn ein Internetanschluss im Haushalt weiterhin gebraucht wird.

  8. 8

    Digitale Konten gesondert behandeln

    Abos bei Apple, Google und Microsoft laufen über ein Konto, nicht über einen klassischen Vertrag. Diese Anbieter haben eigene Nachlassprozesse, die länger dauern als eine Kündigung. Beginnen Sie damit früh, auch wenn die Beträge klein sind.

  9. 9

    Leihgeräte zurücksenden

    Router, TV-Boxen und Kabelmodems bleiben Eigentum des Anbieters und werden bei ausbleibender Rückgabe verrechnet. Die Rücksendebelege aufbewahren.

  10. 10

    Alle Bestätigungen zu den Nachlassunterlagen legen

    Jede Auflösung schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigungen sind später der Nachweis dafür, dass und wann welche Verbindlichkeit endete.

Was hier am häufigsten schiefgeht

  • Nur drei Monate Kontoauszüge prüfen — Jahresabos werden dabei übersehen
  • Die Karte sperren statt die Verträge aufzulösen: Die Forderungen bleiben bestehen und kommen als Mahnung zurück
  • Bei Familientarifen einen Vertrag auflösen, ohne zu prüfen, was die verbleibenden danach kosten
  • Erwarten, dass offene Geräteraten mit dem Todesfall erlöschen — das tun sie nicht
  • Digitale Konten erst zuletzt angehen, obwohl deren Prozesse am längsten dauern

Rechtslage in der DACH-Region

Schweiz

OR / ZGB

Der Vertrag geht auf die Erben über (Art. 560 ZGB, Universalsukzession). Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Todesfalls besteht nicht. Für Handlungen über die blosse Auflösung hinaus — etwa eine Vertragsübernahme oder die Verfügung über ein Guthaben — kann eine Erbenbescheinigung verlangt werden. In der Praxis lösen die Anbieter auf Vorlage der Todesurkunde auf.

Deutschland

BGB

Der Vertrag geht nach § 1922 BGB auf die Erben über. Ein gesetzliches Kündigungsrecht wegen Todesfalls besteht nicht, viele Anbieter räumen es aber in ihren AGB ein. Für weitergehende Verfügungen kann ein Erbschein verlangt werden. Offene Verbindlichkeiten sind Nachlassverbindlichkeiten.

Österreich

ABGB / KSchG / FAGG

Der Vertrag geht mit der Einantwortung auf die Erben über. Bis dahin ist die Verlassenschaft Vertragspartnerin. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Todesfalls besteht nicht; Anbieter lösen auf Vorlage der Sterbeurkunde in der Regel auf. Für weitergehende Handlungen kann eine Einantwortungsurkunde verlangt werden.

Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.

Häufige Fragen

Wer darf einen Todesfall bei einem Anbieter melden?

Für die blosse Meldung genügt in der Praxis eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger mit einer Kopie der Todesurkunde. Für Vertragsübernahmen, Guthabenauszahlungen oder Kontozugriffe verlangen Anbieter in der Regel eine Erbenbescheinigung, einen Erbschein oder eine Einantwortungsurkunde.

Muss ich die Kündigungsfrist einhalten?

Formal ja, praktisch fast nie. Verlangen Sie die Auflösung ausdrücklich per Todesdatum und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Nahezu alle Anbieter kommen dem nach.

Was geschieht mit offenen Geräteraten?

Sie sind eine Verbindlichkeit des Nachlasses und werden in der Regel fällig. Der Todesfall lässt sie nicht erlöschen.

Kann ich einen Vertrag übernehmen statt ihn aufzulösen?

Ja, bei allen grösseren Anbietern. Die übernehmende Person muss dem Vertrag ausdrücklich zustimmen. Bei Familientarifen und Kombirabatten ist die Übernahme oft deutlich günstiger als die Auflösung.

Verwandte Lebenslagen

Vom Lesen zum Überblick

Der schnellste Weg, das hier Gelesene anzuwenden: alle Abos an einem Ort erfassen und die Jahressumme sehen. Zwei Minuten, kostenlos, keine Bankverbindung nötig.

Abo-Übersicht anlegen