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Gemeinsame Abonnements nach einer Trennung

Massgeblich ist, wer im Vertrag steht — nicht, wer genutzt oder bezahlt hat. Bei Familien- und Duo-Tarifen muss geklärt werden, wer den Vertrag behält; die andere Person braucht einen eigenen. Ändern Sie hinterlegte Zahlungsmittel, sobald die Zuordnung geklärt ist, sonst laufen Belastungen für die andere Person weiter.
Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Anbieterangaben und Rechtsstand, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Bei gemeinsam genutzten Abos fallen drei Rollen auseinander, die vorher zusammenfielen: wer Vertragspartner ist, wer bezahlt und wer nutzt. Solange sie deckungsgleich waren, fiel das nicht auf.

Nach der Trennung führt das regelmässig zu zwei Konstellationen: Person A steht im Vertrag, Person B hat bezahlt — B stoppt die Zahlung, A bekommt die Mahnung. Oder: Ein Familientarif läuft auf A, B nutzt eine Lizenz mit — A kündigt, B verliert den Zugang ohne Vorwarnung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Bestandsaufnahme mit drei Spalten

    Alle gemeinsam genutzten Abos auflisten. Pro Abo drei Angaben: Wer ist Vertragspartner? Von welchem Konto geht die Zahlung ab? Wer nutzt es tatsächlich? Diese Trennung ist der ganze Kern der Sache.

  2. 2

    Daten sichern, bevor Konten getrennt werden

    Bei geteilten Konten für Fotos, Musik und Cloud-Speicher gehen Inhalte verloren, wenn das Konto ohne Vorbereitung getrennt wird. Playlists, Fotomediatheken und Dokumente vorher exportieren — danach ist es meist zu spät.

  3. 3

    Familien- und Duo-Tarife entscheiden

    Wer behält den Tarif? Die andere Person braucht einen eigenen und zahlt danach oft deutlich mehr — ein Familientarif für sechs Personen kostet weniger als zwei Einzelabos. Klären Sie, ob und wie sich das ausgleichen lässt.

  4. 4

    Zahlungsmittel bei allen Abos ändern

    Solange eine gemeinsame Karte oder ein gemeinsames Konto hinterlegt ist, laufen Belastungen weiter. Das ist der häufigste Grund dafür, dass Monate nach einer Trennung noch für Abos der anderen Person gezahlt wird.

  5. 5

    Passwörter ändern bei Konten, die weiterlaufen

    Insbesondere dort, wo Zahlungsdaten hinterlegt sind und neue Käufe ausgelöst werden können.

  6. 6

    Doppelbestand auflösen

    Nach einer Trennung existieren häufig zwei Streaming-Abos, zwei Cloud-Speicher und zwei Musikdienste, weil beide ihr eigenes abgeschlossen haben, während das gemeinsame weiterlief. Die Bestandsaufnahme findet das zuverlässig — hier liegt meist die grösste Einsparung.

Was hier am häufigsten schiefgeht

  • Annehmen, wer bezahlt hat, könne auch kündigen — das kann nur der Vertragspartner
  • Ein geteiltes Konto trennen, ohne vorher Daten zu exportieren
  • Das hinterlegte Zahlungsmittel nicht ändern
  • Den Doppelbestand übersehen, der während der Beziehung entstanden ist

Rechtslage in der DACH-Region

Schweiz

OR / ZGB

Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergibt sich kein Anspruch darauf, dass die andere Person Verträge übernimmt oder weiterzahlt. Bei Ehe und eingetragener Partnerschaft können güterrechtliche Regeln greifen; das ist eine Frage des Einzelfalls. Gegenüber dem Anbieter haftet allein, wer im Vertrag steht.

Deutschland

BGB

Gegenüber dem Anbieter haftet der Vertragspartner. Ein interner Ausgleichsanspruch zwischen den Partnern kann bestehen, ändert aber nichts an der Haftung nach aussen. Bei Ehegatten kommen unterhalts- und güterrechtliche Fragen hinzu, die in eine anwaltliche Beratung gehören.

Österreich

ABGB / KSchG / FAGG

Auch hier haftet gegenüber dem Anbieter der Vertragspartner. Interne Ausgleichsansprüche berühren die Haftung nach aussen nicht. Bei Ehe gelten zusätzlich eherechtliche Regelungen.

Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.

Häufige Fragen

Kann ich ein Abo kündigen, das ich bezahlt habe, aber auf den Namen der anderen Person läuft?

Nein. Kündigen kann nur der Vertragspartner. Sie können aber die Zahlung einstellen, indem Sie das hinterlegte Zahlungsmittel entfernen — der Vertrag bleibt dann bestehen und die Forderung geht an den Vertragspartner.

Wer bekommt den Familientarif?

Das ist eine Verhandlungsfrage, keine Rechtsfrage. Rechnen Sie vorher aus, was die Alternative kostet: Zwei Einzelabos sind zusammen fast immer deutlich teurer als ein Familientarif.

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Vom Lesen zum Überblick

Der schnellste Weg, das hier Gelesene anzuwenden: alle Abos an einem Ort erfassen und die Jahressumme sehen. Zwei Minuten, kostenlos, keine Bankverbindung nötig.

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