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Von o2 Mobilfunk zu Telekom Mobilfunk (MagentaMobil) wechseln

MobilfunkRechtslage: Deutschland
In Deutschland ist dieser Wechsel deutlich einfacher als in der Schweiz: Nach Ablauf der Erstlaufzeit sind Verträge mit einem Monat Frist kündbar, und bei online geschlossenen Verträgen muss ein Kündigungsbutton bereitstehen. Bei Rufnummernmitnahme trotzdem nicht selbst kündigen, sondern die Portierung beauftragen.
Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Anbieterangaben, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Alter Vertrag
o2 Mobilfunk
Nach Erstlaufzeit ein Monat
Neuer Vertrag
Telekom Mobilfunk (MagentaMobil)
Erstlaufzeit maximal 24 Monate. Danach unbefristet mit einem Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB in der Fassung seit März 2022).

Warum dieser Wechsel gemacht wird

Netzabdeckung, besonders in ländlichen Regionen und im Zug. Die Telekom ist teurer, schneidet in Netztests aber regelmässig besser ab. Für Vielreisende und Pendler ist das der ausschlaggebende Punkt.

Bei diesem Wechsel besonders

  • Seit März 2022 verlängern sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Kündigungsfrist. Prüfen Sie, ob die Erstlaufzeit abgelaufen ist — dann ist der Wechsel jederzeit möglich.
  • Bei online geschlossenen Verträgen ist der Kündigungsbutton nach § 312k BGB verpflichtend und erzeugt automatisch eine Bestätigung in Textform. Fehlt er, ist der Vertrag nach Absatz 6 jederzeit fristlos kündbar.
  • Eine Gerätefinanzierung ist ein eigener Vertrag und läuft nach der Tarifkündigung weiter. Fragen Sie den offenen Restbetrag ausdrücklich ab.
  • Diese Regelungen gelten nur für Verträge nach deutschem Recht. In der Schweiz gibt es weder Kündigungsbutton noch Monatsfrist.

So läuft ein Telekomwechsel ab

Diese Schritte gelten für alle Wechsel in der Kategorie Mobilfunk.

  1. 1

    Zuerst prüfen, ob der neue Anbieter an Ihrer Adresse verfügbar ist

    Bei Internet und Festnetz vor allem anderen. Wer zuerst kündigt und danach feststellt, dass der neue Anbieter nicht liefern kann, steht ohne Anschluss und ohne Vertrag da.

  2. 2

    Bei Rufnummernmitnahme: NICHT selbst kündigen

    Das ist der teuerste Fehler in diesem Bereich. Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Portierung — er kündigt den alten Vertrag im Rahmen des Portierungsverfahrens. Eine eigene Kündigung kostet die Rufnummer.

  3. 3

    Mindestvertragsdauer und Restforderungen klären

    Läuft die Bindung noch, werden die restlichen Grundgebühren fällig, dazu ein offener Geräteplan in einer Summe. Rechnen Sie das aus, bevor Sie den Wechsel auslösen — bei über einem Jahr Restlaufzeit lohnt sich oft das Abwarten.

  4. 4

    Zeitlich so takten, dass sich die Verträge knapp überlappen

    Der neue Anschluss sollte kurz vor dem Ende des alten aktiv sein, nicht danach. Ein bis zwei Wochen Überlappung kosten wenig; eine Lücke kostet mehr, und zwei Monate Doppelzahlung kosten am meisten.

  5. 5

    Kombirabatte prüfen

    Hängt der Vertrag an einem Paketrabatt oder Familientarif, verteuert der Wechsel die verbleibenden Verträge. Rechnen Sie mit dem Preis NACH Wegfall des Rabatts, nicht mit dem aktuellen.

  6. 6

    Leihgeräte zurücksenden und den Beleg aufbewahren

    Router, TV-Box und Modem bleiben Eigentum des alten Anbieters. Nicht zurückgesandte Geräte werden verrechnet, oft zum Neupreis.

Was mitkommt und was nicht

Kommt mit

  • Rufnummer, aber nur über die Portierung durch den neuen Anbieter
  • In der Regel die bestehende Anschlussdose

Bleibt zurück

  • Guthaben auf Prepaid-Karten, sofern nicht ausdrücklich ausgezahlt
  • E-Mail-Adressen bei der Anbieterdomain
  • Vergünstigungen aus Kombi- und Familienrabatten
  • Aufgezeichnete Inhalte auf einer TV-Box

Häufige Fragen

Muss ich noch ein Jahr warten?

Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 nicht. Nach Ablauf der Erstlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist mit einem Monat Frist kündbar.

Was tun, wenn beim Wechsel der Kündigungsbutton fehlt?

Dann ist der Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit fristlos kündbar. Machen Sie vorher einen datierten Screenshot der Seiten, auf denen er fehlt.

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