Die Regel
Eine ordentliche Kündigung beendet den Vertrag zum nächstmöglichen Termin — nicht sofort. Für den bereits bezahlten Zeitraum bleibt der Betrag geschuldet, und der Zugang bleibt in aller Regel bis dahin bestehen.
Das ist keine Kulanzverweigerung, sondern die Konsequenz daraus, dass die Leistung für diesen Zeitraum weiterhin erbracht wird.
Wo Erstattungen üblich sind
Vorausbezahlte Printabos. Bei Zeitungen und Zeitschriften mit Jahresvorauszahlung ist eine anteilige Erstattung verbreitet, aber nicht überall vorgesehen. Fragen Sie ausdrücklich danach.
Todesfall. Viele Anbieter beenden den Vertrag zum Todestag und erstatten anteilig. Ein durchgehender Anspruch besteht nicht, die Bitte lohnt sich.
Fehlerhafte Abbuchungen. Wenn ein Betrag nach dem Vertragsende eingezogen wurde, ist das keine Erstattungsfrage, sondern eine unberechtigte Zahlung.
Wo Erstattungen unüblich sind
Digitale Jahresabos. Der Betrag ist mit der Abbuchung faktisch gebunden. Deshalb ist die Entscheidung zwischen Jahres- und Monatsabo vor dem Abschluss die relevantere — nicht die Frage nach Erstattung danach.
Streaming und Software mit monatlicher Zahlung. Hier stellt sich die Frage kaum, weil der Restzeitraum kurz ist.
Der Unterschied zum Widerruf
Ein Widerruf hebt den Vertrag von Anfang an auf; bereits gezahlte Beträge sind zurückzugewähren. Das ist etwas anderes als eine Kündigung — und der Grund, warum die Frist von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss so wertvoll ist.
Wer innerhalb dieser Frist merkt, dass der Dienst nicht passt, sollte widerrufen, nicht kündigen. In der Schweiz besteht für online geschlossene Verträge allerdings kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.
Was Sie stattdessen tun sollten
Den Restzeitraum nutzen. Nach der Kündigung bleibt der Zugang bis Periodenende bestehen. Exportieren Sie Daten, laden Sie Inhalte herunter, sichern Sie Rechnungen.
Sofort kündigen statt zu warten. Weil der Zugang ohnehin erhalten bleibt, gibt es keinen Grund, mit der Kündigung bis kurz vor Periodenende zu warten — dort geht sie zuverlässig vergessen.
Wenn Sie es trotzdem versuchen
Fragen kostet nichts. Bei längeren Restlaufzeiten und einem nachvollziehbaren Grund — Umzug, gesundheitliche Gründe, Doppelabo — gewähren viele Anbieter eine Kulanzerstattung. Formulieren Sie die Bitte konkret und mit Begründung, statt allgemein nach einer Rückzahlung zu fragen.