Lifetime-Aktion:Einmal 149 € statt 79 €/Jahr — alle Pro-Funktionen für immer.Ansehen
Recht

Muss mich der Anbieter über eine Preiserhöhung informieren?

Kurz beantwortet

Bei einer echten Preisänderung ja — sie setzt eine Mitteilung voraus, meist mit Vorlauf und Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Beim Auslaufen einer befristeten Einstiegsaktion besteht dagegen keine allgemeine Pflicht zur gesonderten Erinnerung, weil der Vertrag lediglich wie vereinbart ausgeführt wird.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Der Unterschied, auf den es ankommt

Echte Preisänderung: Der Anbieter ändert einseitig den vereinbarten Preis. Das setzt eine Grundlage voraus — eine wirksame Anpassungsklausel oder Zustimmung — und in aller Regel eine Mitteilung, häufig mit Vorlauf und Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht.

Auslaufende Aktion: Der Preis war von vornherein befristet, der reguläre Tarif stand in den Bedingungen. Der Vertrag wird ausgeführt wie geschlossen. Eine gesonderte Erinnerung ist dafür nicht allgemein vorgeschrieben.

Der zweite Fall ist der häufigere und derjenige, der als "unangekündigte Erhöhung" wahrgenommen wird.

Warum Mitteilungen trotzdem untergehen

Sie kommen per E-Mail, in einem Postfach, das viele Anbieternachrichten enthält. Der Betreff nennt selten den Preis. Häufig ist die Änderung in eine Mitteilung über geänderte Nutzungsbedingungen eingebettet — ein Text, den kaum jemand liest.

Dazu kommt die Frist: Sonderkündigungsrechte laufen typischerweise wenige Wochen nach Zugang ab. Wer die Nachricht liegen lässt und die Erhöhung erst auf dem Kontoauszug bemerkt, hat den Anspruch verloren.

Was hilft

E-Mails von Abo-Anbietern nicht filtern. Wer Nachrichten von Diensten automatisch in einen Ordner verschiebt, verpasst genau die Mitteilungen, bei denen eine Frist läuft.

Beim Abschluss zwei Daten notieren: das Ende einer Aktion und den danach geltenden Betrag. Beides steht in der Bestellbestätigung. Damit ist der häufigste Fall abgedeckt — es braucht dafür keine Mitteilung des Anbieters.

Bei einer Mitteilung sofort handeln. Nicht die Entscheidung treffen, sondern zuerst die Frist notieren. Die Entscheidung kann warten, die Frist nicht.

Ein Hinweis zur Beweislage

Bestreitet ein Anbieter später, dass eine Mitteilung nötig war, oder umgekehrt der Kunde, dass sie zugegangen ist, kommt es auf Nachweise an. Bewahren Sie die Bestellbestätigung mit den ursprünglichen Konditionen auf — sie ist die Grundlage, an der jede spätere Änderung gemessen wird.

Eine Mitteilung über eine Preisänderung sollte ebenfalls aufbewahrt werden, auch wenn man die Änderung akzeptiert. Sie dokumentiert, ab wann welcher Betrag gilt.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

Wissen anwenden

Fristen kennen ist der eine Teil, sie nicht zu verpassen der andere. AboTracker hält beides zusammen — kostenlos für unbegrenzt viele Abonnements.

Kostenlos starten

Verwandte Fragen