Der übliche Ablauf
- Die Abbuchung scheitert. Der Anbieter fordert zur Aktualisierung der Zahlungsdaten auf.
- Der Zugang wird eingeschränkt oder gesperrt. Der Vertrag bleibt bestehen.
- Mahnung, häufig mit Gebühren. Bei einer Rücklastschrift kann zusätzlich eine Gebühr der eigenen Bank anfallen.
- Weitere Mahnungen, teils mit Verzugszinsen.
- Abgabe an ein Inkassounternehmen oder, seltener, gerichtliches Mahnverfahren.
Der entscheidende Punkt ist Schritt zwei: Die Sperrung des Zugangs beendet den Vertrag nicht. Die Zahlungspflicht läuft weiter, obwohl die Leistung nicht mehr genutzt werden kann.
Zu Inkassoschreiben
Ein Inkassounternehmen hat keine über den Gläubiger hinausgehenden Rechte. Es kann fordern, nicht vollstrecken. Die geltend gemachten Kosten sind der Höhe nach nicht unbegrenzt und werden in der Praxis häufig zu hoch angesetzt.
Reagieren Sie trotzdem. Nicht zu reagieren ist die schlechtere Option, weil es später so aussieht, als sei die Forderung unbestritten geblieben.
Der gerichtliche Mahnbescheid
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, ist die Widerspruchsfrist kurz und die Folge des Versäumens ernst. Das Formular liegt bei. Ab diesem Punkt ist rechtliche Beratung angebracht.
Wenn Sie nicht zahlen können
Der direkte Kontakt mit dem Anbieter ist fast immer besser als das Ausbleiben der Zahlung. Ratenvereinbarungen und Stundungen sind verbreiteter, als man annimmt — sie kosten den Anbieter weniger als ein Inkassoverfahren.
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit lohnt zusätzlich die Frage nach einer Ruhezeit. Achtung: Bei Fitnessverträgen verlängert eine Beitragspause häufig die Gesamtlaufzeit um dieselbe Dauer am Ende.
Wenn Sie nicht zahlen wollen
Weil die Forderung unberechtigt ist: Dann ist der schriftliche Widerspruch der richtige Schritt, nicht das stille Aussetzen der Zahlung. Bestreiten Sie das Bestehen des Vertrags ausdrücklich und fordern Sie Nachweise für den behaupteten Vertragsschluss an.
Kündigen Sie in diesem Fall nicht — eine Kündigung setzt einen Vertrag voraus und bestätigt damit, was Sie bestreiten wollen.
Wo es Unterstützung gibt
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es kostenlose Schuldner- und Budgetberatungsstellen. Sie sind auf diese Situation eingerichtet, kennen die üblichen Abläufe und haben Musterschreiben.
Der Gang dorthin ist kein Eingeständnis, sondern in aller Regel der Schritt, der die Sache am schnellsten sortiert.