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Kündigung

Wie kündige ich ein Abo, für das ich keinen Online-Zugang mehr habe?

Kurz beantwortet

Per Brief an die im Impressum genannte Anschrift, mit Name, Anschrift, Vertrags- oder Kundennummer und, falls die Nummer fehlt, den letzten Abbuchungsdaten zur Identifikation. Versenden Sie per Einschreiben. Ein fehlender Zugang ist kein Hindernis — die Kündigung braucht kein Konto, nur eine zugegangene Erklärung.

Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechtsangaben mit Fundstelle, nach Land getrennt. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Der Zugang ist keine Voraussetzung

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird wirksam, wenn sie dem Vertragspartner zugeht — nicht dadurch, dass sie in einem bestimmten System eingegeben wird.

Ein verlorener Zugang, eine gelöschte E-Mail-Adresse oder ein nicht mehr funktionierendes Portal ändern daran nichts. Sie machen nur den bequemen Weg unbenutzbar.

Schritt 1: die Anschrift finden

Sie steht im Impressum der Website. Massgeblich ist die Gesellschaft, mit der der Vertrag besteht — bei internationalen Anbietern ist das häufig eine ausländische Niederlassung, nicht die deutsche oder Schweizer Vertriebsgesellschaft.

Wenn die Abbuchung von einer anderen Gesellschaft erfolgt als der, die die Website betreibt, senden Sie die Kündigung an beide. Das kostet ein zweites Porto und schliesst die Frage aus, ob der richtige Empfänger adressiert war.

Schritt 2: sich identifizierbar machen

Ohne Vertragsnummer genügen Angaben, aus denen der Vertrag eindeutig hervorgeht:

  • ·Vollständiger Name und Anschrift zum Zeitpunkt des Abschlusses
  • ·Die E-Mail-Adresse, mit der das Konto angelegt wurde, auch wenn sie nicht mehr aktiv ist
  • ·Datum und Betrag der letzten zwei bis drei Abbuchungen
  • ·Die IBAN oder die letzten vier Ziffern der belasteten Karte
  • ·Bei SEPA-Lastschrift: die Mandatsreferenz vom Kontoauszug

Die Mandatsreferenz ist die stärkste dieser Angaben — sie enthält bei vielen Anbietern die interne Vertragsnummer.

Schritt 3: nachweisbar versenden

Einschreiben mit Rückschein, wenn der Zugang belegt werden soll. Ein Einwurf-Einschreiben belegt die Zustellung an die Adresse, kein Aushändigen an eine Person — für die meisten Fälle ausreichend und günstiger.

Fotografieren Sie das Schreiben vor dem Einkuvertieren. Der Versandbeleg allein zeigt, dass etwas versandt wurde, nicht was.

Schritt 4: parallel per E-Mail

Senden Sie denselben Text zusätzlich an die Kontaktadresse aus dem Impressum. Das ist schneller und erzeugt oft eine Reaktion, bevor der Brief ankommt.

Wenn der Anbieter nicht reagiert

Setzen Sie nach etwa zwei Wochen eine Frist von weiteren zwei Wochen zur Bestätigung. Bleibt auch das ohne Antwort, ist die Kündigung dennoch wirksam, sofern sie zugegangen ist — deshalb ist der Zustellnachweis der wichtigste Teil des Vorgangs.

Bei fortgesetzten Abbuchungen nach dem Vertragsende ist der Widerspruch gegen die Zahlung der nächste Schritt, ergänzt um den Hinweis auf die erfolgte Kündigung mit Datum und Versandbeleg.

Bei Anbietern ohne auffindbare Anschrift

Fehlt ein vollständiges Impressum, ist das ein Warnsignal. In diesem Fall führt der Weg über die Zahlungsseite: Widerspruch gegen die Lastschrift, Sperrung des Mandats bei der Bank und, falls es um wiederkehrende unberechtigte Abbuchungen geht, eine Meldung bei der zuständigen Verbraucherschutzstelle.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab.

Vom Lesen zum Überblick

Der schnellste Weg, das hier Gelesene anzuwenden: alle Abos an einem Ort erfassen und die Jahressumme sehen. Zwei Minuten, kostenlos, keine Bankverbindung nötig.

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