Fitnesspark (Migros) kündigen — die vollständige Anleitung
Fitnesspark (Migros) Abo kündigen — so geht es richtig. Kündigungsfrist berechnen, Kündigung formulieren, Bestätigung erhalten. Für Schweiz und Deutschland.
Kündigungswege nach Anbieterangaben. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
Kündigungsfrist beachten
Gemäss Vertrag, typischerweise vor Ablauf der Jahreslaufzeit
Fitnesspark (Migros) kündigen — Schritt für Schritt
Vertragsbeginn und Laufzeitende nachsehen — davon hängt der letzte Kündigungstermin ab
Prüfen, ob eine Sistierung die bessere Lösung ist: Bei vorübergehender Verhinderung ruht der Vertrag statt zu enden
Kündigung schriftlich verfassen, mit Mitgliedsnummer und gewünschtem Enddatum
Per Einschreiben senden und den Beleg aufbewahren
Bei Krankheit oder Verletzung ein ärztliches Zeugnis beilegen — das ist in der Schweiz der übliche Weg zu einer ausserordentlichen Auflösung
Bestätigung verlangen
Tipp: Immer die Kündigungsbestätigung per E-Mail aufbewahren!
Häufige Fragen zur Kündigung
Kann ich ein Fitnessabo bei Krankheit vorzeitig beenden?
Bei einer länger dauernden, ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit lassen die meisten Schweizer Anbieter eine Sistierung oder eine ausserordentliche Auflösung zu. Ein ärztliches Zeugnis ist dafür in aller Regel Voraussetzung. Ein Anspruch besteht nur, soweit der Vertrag ihn vorsieht — vertraglich zugesagte Sistierungsrechte sind aber verbreitet.
Was ist der Unterschied zwischen Sistierung und Kündigung?
Bei einer Sistierung ruht der Vertrag für eine bestimmte Zeit, die Zahlungspflicht entfällt in dieser Zeit, und die Laufzeit verlängert sich meist um dieselbe Dauer. Bei einer Kündigung endet der Vertrag. Wer nach einer Verletzung zurückkehren will, fährt mit der Sistierung besser.
Mehr Infos zu Fitnesspark (Migros) — Preise, Pläne und Alternativen:
→ Fitnesspark (Migros) ÜbersichtFalls etwas schiefgeht
Für den Fall, dass die Kündigung nicht wie erwartet verarbeitet wird — mit dem Vorgehen in drei Stufen und der je nach Land zuständigen Schlichtungsstelle.
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