Krone Plus (Kronen Zeitung) kündigen — die vollständige Anleitung
Krone Plus (Kronen Zeitung) Abo kündigen — so geht es richtig. Kündigungsfrist berechnen, Kündigung formulieren, Bestätigung erhalten. Für Schweiz und Deutschland.
Kündigungswege nach Anbieterangaben. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren
Kündigungsfrist beachten
Nach Vertrag. Bei Digitalabos ist eine kurze Frist zum Ende der Abrechnungsperiode üblich; bei Kombiabos mit Printbezug gelten oft längere Fristen. Den konkreten Termin im Kundenkonto prüfen.
Krone Plus (Kronen Zeitung) kündigen — Schritt für Schritt
Im Kundenkonto prüfen, welche Verträge unter Ihrer Abonummer laufen — Print und Digital können getrennt sein
Prüfen, ob der Abschluss weniger als 14 Tage zurückliegt: Dann ist der Rücktritt nach FAGG günstiger als die Kündigung, weil er den Vertrag rückwirkend beseitigt
Andernfalls die Frist im Vertrag nachsehen und rückwärts rechnen
Über das Kundenkonto oder schriftlich beim Aboservice kündigen, ausdrücklich für alle Bezüge unter dieser Abonummer
Einer Umwandlung in eine andere Bezugsform ausdrücklich widersprechen
Bestätigung mit dem letzten Liefer- beziehungsweise Zugriffstag verlangen
Tipp: Immer die Kündigungsbestätigung per E-Mail aufbewahren!
Häufige Fragen zur Kündigung
Gilt in Österreich ein Kündigungsbutton wie in Deutschland?
Nein. Der Kündigungsbutton beruht auf § 312k BGB und ist deutsches Recht. Eine wortgleiche Vorschrift gibt es in Österreich nicht — der Anbieter darf die Kündigung also an einen anderen Weg binden.
Habe ich ein Rücktrittsrecht?
Bei online abgeschlossenen Abos ja: Das FAGG sieht für Fern- und Auswärtsgeschäfte ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen vor. Innerhalb dieser Frist ist der Rücktritt der Kündigung vorzuziehen, weil er den Vertrag rückwirkend beseitigt statt ihn nur für die Zukunft zu beenden.
Warum ist mein Abo plötzlich teurer?
Vermutlich ist der Aktionszeitraum abgelaufen und der Normalpreis greift. Das ist bei Presseabos der Regelfall und keine Preiserhöhung im Sinne eines Sonderkündigungsrechts. Ein solches entsteht erst, wenn der Anbieter den vereinbarten Preis einseitig ändert.
Mehr Infos zu Krone Plus (Kronen Zeitung) — Preise, Pläne und Alternativen:
→ Krone Plus (Kronen Zeitung) ÜbersichtFalls etwas schiefgeht
Für den Fall, dass die Kündigung nicht wie erwartet verarbeitet wird — mit dem Vorgehen in drei Stufen und der je nach Land zuständigen Schlichtungsstelle.
Nie wieder Fristen verpassen
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