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Kündigungsfrist-Rechner

Aus Vertragsende und Frist den letzten möglichen Kündigungstag ermitteln.

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Von AboTracker RedaktionZuletzt geprüft am

Rechenlogik offengelegt, keine Rechtsberatung. Verantwortlich für den Inhalt ist Leutrim Miftaraj, Innopulse Consulting GmbH, Zug. Wie wir recherchieren und korrigieren

Massgeblich ist in der Regel der Zugang beim Anbieter, nicht die Absendung. Der Rechner rechnet mit Ihren Angaben und beurteilt nicht, ob die eingetragene Frist wirksam vereinbart wurde.

Der Rechenfehler, der am häufigsten passiert

Die Kündigungsfrist läuft rückwärts vom Vertragsende, nicht vorwärts vom Kündigungswunsch. Das klingt trivial und wird trotzdem regelmässig falsch gerechnet.

Beispiel: Vertragsende am 31. Dezember, Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung muss bis zum 30. September vorliegen — nicht bis zum 31. Dezember und nicht drei Monate nachdem man sich entschieden hat. Wer am 1. Oktober kündigt, kündigt zum Folgejahr.

Zugang, nicht Absendung

Massgeblich ist in der Regel, wann die Kündigung beim Anbieter eingeht, nicht wann sie abgeschickt wurde. Bei postalischem Versand liegen dazwischen mehrere Tage, bei Auslandsversand mehr.

Der Rechner zieht deshalb einen Puffer ab, den Sie je nach Versandweg einstellen können. Bei elektronischer Kündigung über einen Kündigungsbutton ist er nicht nötig, bei Briefpost schon.

Was dieser Rechner nicht leistet

Er rechnet mit den Angaben, die Sie eingeben. Er beurteilt nicht, ob die eingegebene Frist wirksam vereinbart wurde.

Das ist relevant: In Deutschland ist bei Verbraucherverträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, nach der Erstlaufzeit nur noch eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB). Wenn Ihr Vertrag eine längere Frist nennt und nach diesem Datum geschlossen wurde, lohnt die Prüfung, ob die Klausel überhaupt gilt.

In der Schweiz existiert keine entsprechende Begrenzung — dort gilt, was vereinbart wurde.

Häufige Fragen

Zählt das Absende- oder das Zugangsdatum?

In der Regel der Zugang beim Anbieter, nicht die Absendung. Bei postalischem Versand sollten mehrere Tage Puffer eingeplant werden; bei einer Kündigung über einen Kündigungsbutton oder per E-Mail entfällt dieser Puffer weitgehend.

Was gilt, wenn der letzte Tag auf ein Wochenende fällt?

Das hängt von der Rechtsordnung und der konkreten Fristregelung ab. Sicherer ist, nicht bis zum letzten Tag zu warten — ein Puffer von einigen Tagen macht diese Frage gegenstandslos.

Meine Frist ist drei Monate — ist das zulässig?

In Deutschland darf bei nach dem 1. März 2022 geschlossenen Verbraucherverträgen die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit höchstens einen Monat betragen. In der Schweiz gibt es keine solche Grenze. Bei Zweifeln lohnt eine Prüfung der Klausel.

Die Zahl nicht wieder vergessen

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