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Kapitel 4

Fristen und Erinnerungen

2 Min.Enthält Funktionen ab dem Plus-Plan

Kurz gefasst

  • Ohne hinterlegte Kündigungsfrist erinnert die App an die Verlängerung — mit Frist an den letzten Tag zum Handeln.
  • Der Unterschied entscheidet, ob eine Erinnerung nützlich ist oder nur eine Feststellung.
  • Erinnerungen gehen per E-Mail und laufen einmal täglich.
  • Sinnvoller Vorlauf: Kündigungsfrist plus einige Tage Puffer.

Verlängerungsdatum ist nicht Handlungsdatum

Das ist der Denkfehler, der die meisten ungewollten Verlängerungen verursacht.

Beispiel. Ein Jahresvertrag verlängert sich am 1. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Der letzte Tag, an dem eine Kündigung noch wirkt, ist damit der 31. Oktober — einen ganzen Monat vor dem Datum, das man sich gemerkt hat.

Trägst du die Frist ein, rechnet AboTracker mit diesem Datum. Die Warnung erscheint in der Übersicht farblich abgestuft, je näher der letzte Handlungstag rückt, und die Erinnerung orientiert sich daran statt am Verlängerungstag.

Ohne Frist bekommst du eine Erinnerung vor der Verlängerung. Nützlich — aber eben eine Feststellung statt einer Aufforderung.

Die Frist herausfinden

Sie steht in den AGB oder der Auftragsbestätigung des Anbieters, meist unter „Laufzeit und Kündigung". Bei Diensten mit Online-Kündigung nennt das Kundenkonto sie oft direkt.

Findest du nichts, ist eine vorsichtige Annahme besser als keine: 30 Tage bei Jahresverträgen, keine Frist bei monatlich kündbaren Diensten. Zu früh erinnert zu werden kostet nichts.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich zwischen den drei Ländern erheblich und lassen sich nicht vermischen. Aufbereitet findest du sie im Wissenshub und im Ratgeber. Beachte dabei: Wir bereiten Informationen auf, wir leisten keine Rechtsberatung und können keinen konkreten Vertrag beurteilen.

Erinnerungen einrichten

Erinnerungen legst du auf der Detailseite eines Abos oder gesammelt unter Erinnerungen an. Pro Abo sind mehrere Regeln möglich — eine frühe zum Nachdenken, eine späte als letzter Anstoss.

Vorlauf wählen. Als Faustregel: Kündigungsfrist plus Puffer. Wer per Post kündigt, braucht Postlaufzeit; wer über ein Kundenportal kündigt, sollte einen Werktag für Rückfragen einplanen. Bei einer 30-Tage-Frist sind 35 bis 40 Tage Vorlauf realistisch.

Wann verschickt wird. Der Versand läuft einmal täglich. Eine Erinnerung geht an dem Tag raus, an dem der eingestellte Vorlauf erreicht ist — nicht an jedem Tag davor. Zwei Regeln mit unterschiedlichem Vorlauf ergeben also zwei Mails, keine Mailflut.

Was in der Mail steht. Anbieter, Betrag, Fälligkeitsdatum und der berechnete letzte Handlungstag, dazu ein direkter Link zum Abo.

Wenn keine Erinnerung ankommt

Prüf in dieser Reihenfolge — die häufigste Ursache steht zuerst:

  1. 1Ist das Abo aktiv? Pausierte und gekündigte Abos lösen keine Erinnerungen aus.
  2. 2Ist die Regel aktiv geschaltet? Regeln lassen sich einzeln deaktivieren, ohne sie zu löschen.
  3. 3Liegt die nächste Zahlung in der Zukunft? Ein weit zurückliegendes Datum wird automatisch fortgeschrieben; ein falsch eingetragenes bleibt falsch.
  4. 4Spam-Ordner geprüft? Trag `hello@abotracker.ch` als Kontakt ein.
  5. 5Stimmt die Zeitzone? Bei knappem Vorlauf kann ein Tag Unterschied entscheiden.

Hilft nichts davon, schreib uns — mit Anbietername und dem Datum, an dem du die Erinnerung erwartet hättest.

Kapitel zuletzt geprüft am 23. August 2026

Kurze Antworten dazu

Etwas in diesem Kapitel unklar oder nicht mehr aktuell? Schreib uns an hello@abotracker.ch. Handbuchtexte, die niemand korrigiert, veralten schneller als das Produkt.